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5 Übergänge gestalten – Entscheidungen
im Interesse Ihres Kindes
Schulwahl
Grundsätzlich sollten Eltern für ihr Kind bzw. gemeinsam mit dem
Kind und Jugendlichen das Anforderungsprofil wählen, das dem
Interesse und Fähigkeiten der Schülerin bzw. des Schülers entspricht
und Erfolgserlebnisse ermöglicht. Dies gilt sowohl für den Regel
schulbereich als auch für den Förderschulbereich. Mit Interesse,
Erfolgserlebnissen und dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähig
keit lassen sich individuelle Lernfortschritte und Abschlüsse am
besten erreichen. Neben den Fragen des bestmöglichen Bildungs
erwerbs, können – je nach Förderbedarf – auch andere Aspekte von
Bedeutung sein wie z.B. der Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten,
das Zusammensein mit sog. Peer-Groups (Gibt es noch andere
Schülerinnen und Schüler mit ähnlichen Beeinträchtigungen/
Handicaps?), die Größe und Atmosphäre der Schule, Barrierefrei
heit, Betreuung am Nachmittag etc.
Die Entscheidung über den künftigen schulischen Förderort liegt
im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bei Ihnen als Eltern bzw.
Personensorgeberechtigten (Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG). Nehmen
Sie sich mit Ihrem Kind dafür bitte ausreichend Zeit. Beginnen Sie
rechtzeitig damit, Informationen einzuholen und Vorgänge anzu
stoßen. Schauen Sie sich infrage kommende Schulen an. Mit einem
Schulwechsel sind immer auch Verwaltungsabläufe verbunden,
die ein gewisses Maß an Zeit benötigen. Dies gilt insbesondere
für Unterstützungsmaßnahmen, die neu beantragt und entschieden
werden müssen (z. B. für den Nachteilsausgleich/Notenschutz
oder auch für eine ggf. weiterhin erforderliche Unterstützung durch
eine Schulbegleitung).
Es ist daher wichtig, dass Sie
frühzeitig Kontakt
zur neuen Schule,
zur betreuenden Lehrkraft für Sonderpädagogik und ggf. zur Einglie
derungshilfe oder sonstigen sozialrechtlichen Leistungsträgern (z.B.
Krankenkasse) aufnehmen. Lassen Sie sich beraten und gestalten
Sie zusammen mit den schulisch Verantwortlichen und außerschu
lischen Behörden den Übergang. Bei der neuen Schule vereinbaren
Sie bitte zunächst ein Gespräch mit der Schulleitung oder einem von
der Schule benannten Ansprechpartner. Sinnvoll ist ein solches
Gespräch bereits imMärz oder nach dem Zwischenzeugnis. Hilfreich
kann es sein, wenn Sie die bisher betreuende Lehrkraft für Sonder
pädagogik (vgl. MSD) informieren und gegebenenfalls bitten, an dem
Gespräch teilzunehmen.