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10 Anschlusswege nach Mittelschule,
Realschule, Gymnasium, Wirtschafts
schule und Fachoberschule sowie
den entsprechenden Förderschulen
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Überblick
Schülerinnen und Schüler sind nach dem Besuch der allgemein
bildenden Schule berufsschulpflichtig. Die Erfüllung der Berufs
schulpflicht und damit der Übergang von der Schule in den Beruf
kann auf verschiedene Arten erfolgen, insbesondere durch:
•
Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung an der
Berufsschule oder Förderberufsschule (siehe S. 34 ff.)
•
danach oder direkter Einstieg in die duale Berufsausbildung
(Betrieb + Berufsschule; siehe S. 39 ff.)
•
Berufsausbildung durch Besuch einer Berufsfachschule
(siehe S. 42 f.)
•
Besuch einer Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA)
und gleichzeitige oder spätere Aufnahme einer Arbeitstätigkeit
(siehe S. 46 f.)
•
Zusatzinformation: Weitere Möglichkeiten nach einer Berufsaus
bildung (Berufsoberschule, Fachschule, Fachakademie, Privates
Abendgymnasium als Online-Gymnasium; siehe S. 52 f.)
•
Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule (siehe S. 54)
Das Ziel aller Wege ist eine gelingende Integration ins Berufsleben.
Die Aufnahme einer Arbeit ohne Berufsausbildung ist möglich,
sollte aber von jungen Menschen mit Potential für eine Ausbildung
gut bedacht werden. Die individuelle Kompetenz und die beruflichen
Aussichten auf dem Arbeitsmarkt steigen durch eine Berufsaus
bildung.
Bei allen diesen Wegen können Schülerinnen und Schüler Unter
stützung insbesondere durch die Arbeitsverwaltung erhalten.