32
Unterstützung durch das Inklusionsamt (Integrationsamt)
für Arbeitgeber und Auszubildende bzw. Beschäftigte
Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit
Schwerbehinderung am Arbeitsleben und Vermeidung oder Besei
tigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung.
-
Beispiele:
•
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
–
Persönliche Hilfen
: Beratung und Betreuung in allen Fragen
des Arbeitslebens, insbesondere bei persönlichen Schwierig
keiten, bei Arbeitsplatzproblemen, bei Umsetzungen, bei
Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei
Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber,
bei Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur psychosozialen
Betreuung, um schwerwiegende Konflikte zu lösen.
-
–
Finanzielle Leistungen:
Technische Arbeitshilfen, Hilfen zum
Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit, Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstat
tung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen
Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht,
Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, Leistungen zur
Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung
beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, Hilfen in besonderen
Lebenslagen, Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwen
dige Arbeitsassistenz.
-
-
•
Leistungen an den Arbeitgeber
–
Beratung
bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für
schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten
Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusam
menhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen
Problemen, Information über Lösungsmöglichkeiten.
-
–
Finanzielle Leistungen
zur Schaffung neuer und behinde
rungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener
Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte, Leistungen
bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung
besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbun
den sind (§ 27 SchwbAV).
-
-
–
Zuschüsse
zu Gebühren bei der
Berufsausbildung
besonders
betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger
Erwachsener.