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Informationen zur Berufsschulpflicht
Jugendliche sind nach dem Besuch der Mittelschule oder der Mittel
schulstufe des Förderzentrums in der Regel berufsschulpflichtig,
d. h. sie müssen die Berufsschule an einem, höchstens an zwei
Tagen pro Woche oder im sog. Blockunterricht (in zusammenhän
genden Zeitabschnitten, i.d.R. mehrere Wochen, am Stück) besuchen.
Schülerinnen und Schüler mit einem Mittleren Schulabschluss sind
nur dann verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen, wenn sie sich
für eine duale Ausbildung entscheiden. Die Berufsschulpflicht besteht
dann bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr
vollendet wird oder mit Abschluss einer staatlich anerkannten
Berufsausbildung. Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums
geistige Entwicklung haben mit dem Besuch der Berufsschulstufe
(Jgst. 10, 11, 12) ihre (Berufs)Schulpflicht erfüllt. Die Berufsschul
pflicht wird insbesondere an der Berufsschule (BS) oder im För
derschulbereich an der Berufsschule zur sonderpädagogischen
Förderung (BS-F, Förderberufsschule) erfüllt.
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Besondere Unterstützung durch die Arbeitsagentur
Berufseinstiegsbegleiter (BerEb)
Unterstützung in der Schule und für den Start in die Ausbildung
Flyer (siehe Berufsorientierung in der Schule, S. 27 ff.):
www.aaw.de/fileadmin/Seminarinfo/LU/BerEb-Flyer.pdfLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
„Reha-Maßnahmen“
Die Arbeitsagentur bietet für berufsschulpflichtige Jugendliche mit
Behinderungen (einschließlich Lernbehinderung) neben der Beratung
besondere Förderangebote. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeits
leben (umgangssprachlich auch “Reha-Maßnahmen“ genannt)
setzen einen entsprechenden Förderbedarf voraus. Dieser wird von
der Arbeitsagentur mit Hilfe von Fachgutachten festgestellt. Meist
findet dies noch während des Besuchs der Mittelschule oder der
Mittelschulstufe des Förderzentrums statt (8./9. Jahrgangsstufe),
damit rechtzeitig vor Beginn der Berufsschulpflicht eine Entscheidung
über etwaige Unterstützungsmaßnahmen erreicht werden kann.
Dies gilt sowohl für die Vorbereitung auf eine Ausbildung (weitere
Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/menschen-mit- behinderungen/vor-einer-ausbildung ) als auch für die Ausbildung (weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/menschen- mit-behinderungen/unterstuetzung-bei-der-ausbildung ).-