35
Die nachfolgenden Maßnahmen dienen daher zur Berufsorientie
rung und sind zugleich sinnvolle „Brückenangebote“ für Jugend
liche, die noch keinen Ausbildungsplatz haben. Siehe dazu auch
die
nachfolgende Tabelle
auf S. 36 ff.
-
-
•
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
•
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
•
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
– kooperativ: Berufsschule/Maßnahmeträger
– schulisch: Berufsschule
•
Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ; nur an Förderberufsschulen)
•
Berufsintegrationsjahr (BIJ)
•
Berufsintegrationsklassen (BIK)
Die Maßnahmen haben unterschiedliche Zielrichtungen und Struk
turen.
-
Sie sind zum Teil rein schulisch, d.h. fünf Tage Unterricht in der
Woche an einer Berufsschule (BS) oder Förderberufsschule (BS-F).
Häufig handelt es sich um eine Kombination aus
•
Maßnahme der Agentur für Arbeit und Schule (Unterricht) oder
•
Schule (Unterricht) und Betrieb.
Der schulische Unterricht findet an der Berufsschule oder an der
Förderberufsschule statt. Bei einer (Berufsvorbereitungs-)Maß
nahme der Arbeitsagenturen wird nicht die Agentur für Arbeit
selbst tätig. Sie bedient sich eines privaten Anbieters, der „Maß
nahmeträger“ genannt wird.
-
-
Informieren Sie sich über konkrete Möglichkeiten, die individuell
passend sein können. Am besten sprechen Sie mit den Lehrkräften
sowie mit dem Berufsberater bzw. Reha-Berater der Arbeitsagentur
noch vor dem Eintritt der Berufsschulpflicht, d. h. solange die
Mittelschule oder die Mittelschulstufe des Förderzentrums besucht
wird.
Der Besuch einer Berufsvorbereitungsmaßnahme an der Förder
berufsschule bedeutet nicht automatisch, dass auch bei Aufnahme
eines Ausbildungsverhältnisses die Förderberufsschule besucht
werden muss. Wird später eine Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf aufgenommen (siehe S. 39 ff.), so kann je
nachdem, welche Fachklassen die örtlichen Schulen anbieten,
sowohl die Berufsschule als auch die Förderberufsschule besucht
werden. Wird später ein Fachpraktikerberuf erlernt, so findet der
Berufsschulunterricht stets an der Förderberufsschule statt. (siehe
S. 44 f.).
-