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11 Berufsausbildung
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Duale Berufsausbildung
Ein Ausbildungsbetrieb bildet zusammen mit der Berufsschule
oder einer Förderberufsschule in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf aus. Aufnahmevoraussetzung ist ein Berufsaus
bildungsvertrag mit einem Betrieb. Der Unterricht erfolgt dabei als
Teilzeitunterricht und kann als Einzeltagesunterricht (z.B. an einem
Tag in der Woche) oder als Blockunterricht (z.B. zehn Wochen pro
Schuljahr) organisiert sein. Die Berufsschulen werden durch den
Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) sowie durch sonder
pädagogisch qualifizierte Berufsschullehrkräfte unterstützt. An
Berufsschulen und Förderberufsschulen können Maßnahmen der
individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs oder des
Notenschutzes ergriffen werden (siehe S. 19). Zu den Standorten
siehe die Schulsuche auf der Homepage des Kultusministerium
www.km.bayern.de/schueler/schulsuche.html sowie zu den
Förderberufsschulen (S. 44 f.). Darüber hinaus besteht die Mög
lichkeit zum begleitenden Erwerb der Fachhochschulreife.