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Alternativen zum Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb
Im vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahr (BGJ) übernimmt die
Berufsschule oder Förderberufsschule im ersten Jahr der Aus
bildung nicht nur die fachtheoretische, sondern auch die fach
praktische Ausbildung, die ansonsten im Betrieb stattfindet. In
diesem Fall benötigt der Jugendliche erst ab dem zweiten Aus
bildungsjahr einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb.
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Anstelle der praktischen Ausbildung in einem Betrieb kann die
Ausbildung auch in einem Berufsbildungswerk (BBW) gemacht
werden (Maßnahme der Arbeitsagentur). Zum Teil kooperieren
die Berufsbildungswerke auch mit Betrieben. Berufsbildungswerke
sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung
von jungen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder
Schwere ihrer Behinderung auf besondere ausbildungsbegleitende
Hilfen angewiesen sind. Die Berufsbildungswerke umfassen in
der Regel Ausbildungswerkstätten, Berufsschule, differenzierte
Wohnmöglichkeiten wie Internat sowie Freizeiteinrichtungen und
verschiedene Fachdienste. Zur Unterstützung und Begleitung
stehen in Berufsbildungswerken besondere pädagogische, medi
zinische und psychologische Fachdienste zur Verfügung.
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Berufsbildungswerke in Bayern:
www.stmas.bayern.de/arbeitswelt/berufsbildung-foerderung/ index.phpBerufsbildungswerke in Deutschland:
www.bagbbw.de/bbw-vor-ort/