46
-
-
-
12 Schulische Bildung von Jugendlichen
ohne Ausbildungsplatz (JoA) –
Erfüllung der Berufsschulpflicht
Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Aus
bildungsplatz haben und auch keinen anderen schulischen Unter
richt, wie z.B. das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufs
vorbereitungsjahr (BVJ) an der Berufsschule, besuchen, werden
in „Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz“ (JoA-Klassen)
unterrichtet und zwar 1 Tag/Woche bzw. im Block 9 Wochen/Jahr
bis sie die Berufsschulpflicht erfüllt haben, also u.U. 3 Jahre lang.
Dies gilt auch für berufsschulpflichtige Jugendliche, die ggf. einer
Erwerbsarbeit nachgehen oder im elterlichen Betrieb mitarbeiten.
Ein Wechsel in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder in eine
Ausbildung ist gewünscht und jederzeit möglich.
Ziel ist die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, wenn kein Wechsel
in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder Ausbildung erfolgt
bzw. absehbar ist:
Für das Arbeitsverhältnis kommen – neben Tätigkeiten in Betrieben,
Geschäften etc. – im Einzelfall auch bei einer entsprechenden
Behinderung die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in
Betracht. Mit Fachgutachten muss vor der Eingliederung in eine
WfbM festgestellt worden sein, dass eine Person für die Dauer von
mehr als sechs Monaten nicht erwerbsfähig ist. WfbMs verfügen
auch über sog. Außenarbeitsplätze, bei denen die konkrete Tätigkeit
nicht in der Werkstatt, sondern in einem Betrieb stattfindet.