Förderantrag
Die Förderung für den Kauf eines mobilen Endgeräts im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann ab sofort beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teilnimmt. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse sind selbst antragsberechtigt.
Support-Hotline
Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Schule Ihres Kindes oder an die Support-Hotline der „Digitalen Schule der Zukunft“:
Erklärvideo zur Antragstellung
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Die wichtigsten Fragen im Überblick
Geben Sie hier die Gerätebezeichnung an: z. B. „Apple iPad (9. Generation)“; „Microsoft Surface Go3“ o. Ä.
Im Antrag ist der Endpreis ohne nicht zuwendungsfähiges Zubehör und sonstige Nebenleistungen anzugeben.
Nicht zuwendungsfähiges Zubehör wäre beispielsweise eine Schutzfolie, Hülle oder Tasche für das Gerät. Unter sonstigen Nebenleistungen versteht man eine Versicherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder auch Kosten für Software usw.
Sofern in der Rechnung nicht zuwendungsfähiges Zubehör und/oder sonstige Nebenleistungen ausgewiesen ist/sind, sind die angegebenen Kosten um den nicht förderfähigen Teil zu kürzen, so dass nur noch zuwendungsfähige Kosten bleiben.
Ist in der Rechnung das nicht zuwendungsfähige Zubehör nicht einzeln ausgewiesen, muss entweder die Rechnung für die Angabe des zuwendungsfähigen Betrags neu ausgestellt werden, oder eine die Rechnung ergänzende Bestätigung des Händlers eingeholt und beigefügt werden, aus der der Einzelpreis der förderfähigen Bestandteile ersichtlich wird.
Das Datum ist auf dem Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenzettel) zu finden.
Kaufbeleg: Ein Kaufbeleg ist ein Dokument, das üblicherweise einem Verbraucher ausgehändigt wird, wenn ein Verkauf erfolgt. In der Regel enthält er Informationen darüber, was gekauft wurde, wie viel bezahlt wurde und wie die Zahlung erfolgt.
Zahlungsbeleg: Er gilt als Beweis, dass eine Zahlung tatsächlich geleistet wurde (z. B. Kassenbon bei Barzahlung, Überweisung auf dem Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung).
Wenn ein Gerät direkt im Laden bar oder mit EC-Karte bezahlt wurde, ist der Kaufbeleg zugleich der Zahlungsbeleg.
Grundsätzlich ist der Förderantrag bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts über das Online-Formular einzureichen. Darüber hinaus steht es den Schulen frei, Fristen für die Abgabe zu setzen, um eine zügige Abwicklung des Prüfprozesses zu ermöglichen. Bitte informieren Sie sich bei der Schule Ihres Kindes, bis wann der Förderantrag online gestellt und zusammen mit den Belegen bei der Schule eingereicht werden soll.
Förderanträge, die später als neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Verlässt der Schüler bzw. die Schülerin die Schule, ist der Förderantrag bis spätestens zwei Monate nach Verlassen der Schule zu stellen.
Nach der Antragstellung über www.dsdz.bayern.de wird der Förderantrag zunächst von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Schule geprüft und an die zuständige Bewilligungsstelle, das Landesamt für Schule (LAS), weitergeleitet. Der Zeitraum ist somit abhängig vom Prüfprozess an der jeweiligen Schule und an der Bewilligungsstelle. Nach positiver Prüfung des Antrags durch das LAS erhalten Sie einen Förderbescheid; anschließend werden die Fördergelder schnellstmöglich ausgezahlt. Zu beachten ist zusätzlich die übliche Dauer der Überweisung bis zur Gutschrift auf dem Konto.
Wenden Sie sich zunächst an die Schule, um Auskunft zum aktuellen Stand der Antragsprüfung zu erhalten. Sofern Ihr Antrag bereits positiv von der Schule geprüft wurde, wenden Sie sich an die o. g. Support-Hotline, um über den aktuellen Stand Ihres Antrags Auskunft zu erhalten.
Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb ein Förderantrag nicht bewilligt wird (z. B. fehlende oder falsche Belege, ein Gerät, das nicht den technischen Mindestkriterien der Schule entspricht oder dass der Bewilligungszeitraum nicht eingehalten wurde). Sollte Ihr Förderantrag abgelehnt worden sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf. Ggf. kann der Antrag erneut eingereicht werden.
Eine Kombination aus Fördermitteln des Landes im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ mit Fördermitteln Dritter (z. B. Förderverein, Stiftung, Sozialhilfeträger, Kommune etc.) ist grundsätzlich möglich. Jedoch darf die Summe aller Förderungen, soweit diese für denselben Zuwendungszweck einzusetzen sind, nicht höher sein als die Kosten für das mobile Endgerät. Daher muss angegeben werden, ob weitere Fördermittel beantragt oder bereits ausgezahlt wurden.
Anzugeben sind dabei nur Förderungen, die nicht von den Erziehungsberechtigten zurückzuzahlen sind (z. B. im Fall, dass ein Förderverein der Schule den Geldbetrag nur vorgestreckt hat).
Die mobilen Endgeräte werden vom Freistaat mit je 350 Euro gefördert. Kostet das Gerät inklusive Ausstattungskomponenten weniger als 350 Euro, ist die Förderung auf diese Kosten beschränkt.
Zu beachten ist dabei, dass die Zuwendungen aller Zuwendungsgeber die Höhe der förderfähigen Ausgaben (Kosten für das mobile Gerät einschließlich der von den Schulen verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten) nicht übersteigen.
Sollte sich durch eine zusätzliche Förderung eine Überförderung ergeben (d. h. eine Förderung, die die förderfähigen Gesamtkosten übersteigt), wird die staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ entsprechend reduziert.
Unter „Andere Leistungen“ werden andere Förderungen (z. B. Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II, Zuwendungen von einem Förderverein) verstanden. Soweit für das mobile Endgerät bereits eine andere Förderung beantragt wurde, kann sich die Förderung nach diesem Förderprogramm reduzieren.
Sofern neben der Originalrechnung ein Nachweis über die Zahlung des vollständigen Kaufpreises durch den Zuwendungsempfänger (z. B. Kontoauszug, der eine Überweisung des Zuwendungsempfängers an den Rechnungsempfänger belegt) vorliegt, kann eine Förderung beantragt werden.
Ja. Für jedes beschaffte Gerät ist ein eigener Förderantrag zu stellen.
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Gerät im Zeitraum der Geltung der Förderrichtlinie sowie nach Bestätigung der Teilnahme der Schule an der „Digitalen Schule der Zukunft“ durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus beschafft werden. Ab welchem Zeitpunkt ein Gerät förderfähig ist, erfahren die Erziehungsberechtigten von der jeweiligen Schule. Geräte, die davor gekauft wurden, werden nicht gefördert.
Vergewissern Sie sich, dass Sie zum Abschließen des Antragsprozesses auf „Absenden“ geklickt haben. Achten Sie - vor allem bei der Bearbeitung mit Handy oder Tablet - darauf, dass die „Desktopansicht“" eingestellt ist, sonst kann es sein, dass der Button „Absenden“ nicht erscheint. Bitte sehen Sie auch im Spam-Ordner Ihres E-Mail Accounts nach.
Sollten Sie nach dem Absenden des Antrags feststellen, dass Angaben nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an die Schule. Damit die Schule Änderungen Ihrer Angaben im Prüfportal vornehmen kann, benötigt sie die schriftliche Bestätigung (mit Unterschrift) Ihrer (neuen) Daten. Falls der Antrag schon zur Auszahlung weitergegeben wurde, wenden Sie sich an die o. g. Support-Hotline.
Bei der Eingabe der Ziffern der IBAN ist darauf zu achten, dass zwischen den einzelnen Ziffern sowie am Ende der IBAN kein Leerzeichen eingegeben werden darf.
Bei der Eingabe der E-Mail-Adresse ist darauf zu achten, dass am Ende kein Leerzeichen eingegeben werden darf.
Bitte geben Sie der Schule Bescheid, dass Sie zwei Anträge gestellt haben. Geben Sie an, welche Vorgangsnummer abzulehnen und welche zu genehmigen ist.
Bei der Antragsstellung sind neben dem Antragsformular Kauf- und Zahlungsbelege einzureichen.
Die Belege müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.
Wandeln Sie die Belege in eine PDF-Datei um. Diese benötigt weniger Speicherkapazität.
Sofern der Antrag bereits abgeschickt wurde, können keine Änderungen durch den Antragssteller vorgenommen werden. Bitte stellen Sie einen neuen Antrag.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu Fragen rund um das Förderverfahren finden Sie bei den FAQ zum Gerätekauf.
Stand: 27. November 2024