3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte
für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven
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3.8 Politische Bildung als Element der Schul- und
Qualitätsentwicklung
Die Einführung des LehrplanPLUS, Vereinbarungen des Kollegiums zur Umset-
zung der FÜZ sowie die mögliche Entwicklung eines schulinternen Curriculums
zur Politischen Bildung bieten vielfältige Synergieeffekte. Diese können bei-
spielsweise auch im Kontext des nach
Art. 2 Abs. 4 Satz 4 BayEUGzu erstel-
lenden Schulentwicklungsprogramms Berücksichtigung finden:
In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und
mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schulgemeinschaft
unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen gemäß Art. 111 Abs.1
Satz 1 Nr. 2 und Art. 113c Abs. 4; dieses überprüft sie regelmäßig und
aktualisiert es, soweit erforderlich.
(Art. 2 Abs. 4 Satz 4 BayEUG)Um die Nachhaltigkeit Politischer Bildung zu sichern, können im Schulentwick-
lungsprogramm neben den hier genannten Entwicklungszielen immer auch
mittel- und langfristige sogenannte Erhaltungsziele und geeignete Maßnah-
men dazu festgelegt werden.
Darüber hinaus kann sich eine schulische Schwerpunktsetzung im Schulpro-
fil widerspiegeln, indem z. B. eine Weiterentwicklung der Schule durch die
systematische Intensivierung und Institutionalisierung politisch bildender
Projekte – Arbeitsgemeinschaften und Programme – erfolgt, die von der ge-
samten Schulfamilie – Schülern, Eltern und Lehrkräften – getragen wird.
Schulentwicklungs-
programm als
wichtiger Beitrag
zur Implemen-
tierung von
Politischer Bildung