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3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte

für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven

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3.8 Politische Bildung als Element der Schul- und

Qualitätsentwicklung

Die Einführung des LehrplanPLUS, Vereinbarungen des Kollegiums zur Umset-

zung der FÜZ sowie die mögliche Entwicklung eines schulinternen Curriculums

zur Politischen Bildung bieten vielfältige Synergieeffekte. Diese können bei-

spielsweise auch im Kontext des nach

Art. 2 Abs. 4 Satz 4 BayEUG

zu erstel-

lenden Schulentwicklungsprogramms Berücksichtigung finden:

In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und

mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schulgemeinschaft

unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen gemäß Art. 111 Abs.1

Satz 1 Nr. 2 und Art. 113c Abs. 4; dieses überprüft sie regelmäßig und

aktualisiert es, soweit erforderlich.

(Art. 2 Abs. 4 Satz 4 BayEUG)

Um die Nachhaltigkeit Politischer Bildung zu sichern, können im Schulentwick-

lungsprogramm neben den hier genannten Entwicklungszielen immer auch

mittel- und langfristige sogenannte Erhaltungsziele und geeignete Maßnah-

men dazu festgelegt werden.

Darüber hinaus kann sich eine schulische Schwerpunktsetzung im Schulpro-

fil widerspiegeln, indem z. B. eine Weiterentwicklung der Schule durch die

systematische Intensivierung und Institutionalisierung politisch bildender

Projekte – Arbeitsgemeinschaften und Programme – erfolgt, die von der ge-

samten Schulfamilie – Schülern, Eltern und Lehrkräften – getragen wird.

Schulentwicklungs-

programm als

wichtiger Beitrag

zur Implemen-

tierung von

Politischer Bildung