3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte
für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven
Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen
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im Unterricht zu thematisieren (vgl. z. B. „Handbuch für Schülervertreter“,
S. 35 f., SMV-Portal
http://www.smv.bayern.de, www.bpb.de/shop/lernen/the- ma-im-unterricht/36922/wahlen-fuer-einsteiger .Klassensprecherwahlset der
Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)
Um allen interessierten Schülerinnen und Schülern eine aktive Beteiligung an
der Gestaltung des Schullebens zu eröffnen, empfiehlt sich die Einrichtung von
SMV-Arbeitsgruppen unter Leitung der Schülersprecherinnen/Schülersprecher.
Auf diese Weise wird unabhängig vom Amt der Klassensprecherin/des Klas-
sensprechers Beteiligung für alle möglich (z. B. „Arbeitskreis Schülerzeitung“).
An weiterführenden Schulen hat sich die Einrichtung einer sogenannte „Mi-
ni-SMV“ für die Unterstufe bewährt, da sich hier die jüngeren Schülerinnen
und Schüler in altersgerechter Weise für ihre Schule einsetzen und dadurch
Partizipation erleben können. Um sich schon früh mit dem System von de-
mokratischen Entscheidungsprozessen vertraut zu machen und das Mitspra-
cherecht der Schülerinnen und Schüler zu stärken, bietet das BayEUG neben
der indirekten auch die direkte Wahl (Urwahl) von Schülersprecherinnen und
Schülersprechern an („Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch
alle Schülerinnen und Schüler erfolgt“,
Art. 62, Abs. 7 Satz 2 BayEUG ). Die
Einrichtung eines Schulparlaments eröffnet Schüler-, Eltern- und Lehrervertre-
terinnen und -vertretern eine Plattform für einen regen Meinungs- und Erfah-
rungsaustausch auf der Suche nach praktikablen Lösungen für den Schulall-
tag, z. B. bezüglich Essensangeboten in Schulkiosk und Mensa, der Schaffung
zusätzlicher Ganztagsangebote. Die Repräsentanten des Schulparlaments ver-
treten die dort gefundenen demokratisch legitimierten Entscheidungen dann
z. B. im Schulforum (Beispiel für eine Wahlordnung:
http://www.smv.bayern. de/fileadmin/user_upload/Schueler-mit-verantwortung/Uploads/5_-_Informie- ren/Wahlordnung_Muster.pdf ).
Die Schülerschaft einer Schule ist durch drei Schülersprecherinnen bzw. Schü-
lersprecher (Schülerausschuss) im Schulforum
(Art. 69 BayEUG)vertreten. Da-
bei handelt es sich um ein wichtiges schulisches Mitwirkungs- und Mitbestim-
mungsgremium, das an allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen (an
Grundschulen ist ggf. der Elternbeirat zu beteiligen) und der Berufsschulen
(an den Berufsschulen nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schul-
forums wahr) eingerichtet ist. Im Einvernehmen mit dem Schulforum werden
z. B. folgende Entscheidungen getroffen: Festlegung der Ziele des Schulent-
wicklungsprogramms, Entwicklung eines eigenen Schulprofils oder Entwick-
lung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft. Darüber
hinaus berät es auch alle wesentlichen Fragen, die die Schulgemeinschaft be-
treffen
(vgl. Art. 69 BayEUG). Jedes Mitglied, also auch eine Schülerspreche-
rin oder ein Schülersprecher, hat das Recht einen Antrag einzubringen, über
den zu beraten und zu entscheiden ist. Beispiele für erfolgreich verabschiedete
Anträge der SMV an verschiedenen Schulen stellen u. a. Änderungen beim
Mittagessenangebot, die Einführung von Urwahlen, die Etablierung eines
Schulparlaments oder von Motto-Tagen/Wochen im Rahmen der Werte- bzw.
Demokratieerziehung dar. Mitgestaltung im Rahmen des Demokratielernens
bedeutet also eine alters- und situationsangemessene Einbeziehung der Schü-
lerinnen und Schüler.
„Mini-SMV“,
Direktwahl und
Schulparlament als
Möglichkeiten für
Partizipation
Schulforum und
Elternbeirat als
wichtige schulische
Mitwirkungs- und
Mitbestimmungs-
gremien