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Handlungsmöglich-
keiten im Bereich Grund-
und Mittelschulen
Weiterentwicklung
des Einsatzes von
Fachberatern
7. WEITERENTWICKLUNG KONKRET
ten, für die auf Schulamts- und Regierungsebene Begleitung und Unter-
stützung angeboten werden müssen.
Konsequenzen – Ansätze im Bereich der Grund- und Mittelschule
Die Ergebnisse der Ist-Stands-Analyse machten deutlich, dass im Zustän-
digkeitsbereich der Regierung vor allem die Angebote für die Grund- und
Mittelschulen eingehend beleuchtet werden sollten. Um Struktur in die
große Zahl der Unterstützer zu bringen, wurden diese nach den für ihre
Leistungen bereitgestellten Ressourcen (Anrechnungsstunden bzw. Ho-
norar) geordnet. Anschließend beschränkte man sich auf die Angebote,
für die Anrechnungsstunden vergeben werden. Bei diesen gibt es wie-
derum Aufgaben mit fest zugewiesenem Stundenausgleich (z. B. Daten-
schutzbeauftragte, MiB), aber auch besondere Zuständigkeiten, für die
vom Staatsministerium personenbezogen Anrechnungsstunden zuge-
wiesen werden (z. B. Mitarbeit im Schullandheim, SINUS Transfer). Da
diese Zuweisungen eindeutig definiert und damit strikt zu vergeben sind,
konzentrierte man sich auf eine Personengruppe, für die zahlreiche An-
rechnungsstunden bereitgestellt, diese allerdings je nach Schulamt sehr
unterschiedlich vergeben werden: die Fachberater.
Grund für diese ungleiche Vorgehensweise der Schulämter ist der Be-
rechnungsschlüssel. Dieser orientiert sich an der Gesamtzahl der Lehr-
kräfte eines Schulamtes, weshalb ein großes Schulamt im Vergleich zu
einem kleineren deutlich mehr Stunden zu vergeben hat, obwohl grund-
sätzlich die gleichen Aufgaben zu erledigen sind.
Optimierung des Fachberater-Einsatzes
Die Regierung setzte sich zum Ziel, mit den Schulräten gemeinsam ei-
nen Modus zu erarbeiten, der eine faire, gerechte und transparente
Zuweisung von Anrechnungsstunden für alle Fachberater/innen im Re-
gierungsbezirk sicherstellen soll. Außerdem soll flexibel reagiert werden
können, um aktuelle Schwerpunkt-Themen, aber auch besondere Leis-
tungen besonders berücksichtigen zu können.
In einer Schulräte-Tagung wurden zunächst Grundsätze für den Einsatz
der Fachberater entwickelt.
• So sollen in allen Schulämtern die gleiche Zahl an Anrechnungsstun-
den für vergleichbare Leistungen gewährt werden.
• Nach Möglichkeit sollen die Fachberater der benachbarten Kooperati-
onsschulämter im Tandem arbeiten.
• Das neue Konzept wird ab dem Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.
• Um Abweichungen gegenüber dem alten System verträglich abzufe-
dern, werden Übergangsregelungen vereinbart.
Anschließend einigte man sich darauf, welche Fachberatungen
• in jedem Schulamt verankert sein müssen (z. B. Sport, Ernährung und
Gesundheit),