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Rolle des
Schulentwicklungs-
koordinators
neu denken
• in Kooperation benachbarter Schulämter angeboten werden können
(Verkehrserziehung, Kunst, Musik etc.),
• für ganz Niederbayern eingerichtet werden sollen (ev. Religion, Um-
welterziehung).
Schließlich wurde festgelegt, mit welchem Stundenmaß die verschiede-
nen Leistungen (Fortbildungen, Beratungsangebote, regionale Koordi-
nierung etc.) abgegolten werden sollen.
Auf diese Weise wurde im Konsens mit allen Schulämtern ein transpa-
rentes Zuweisungssystem entwickelt, das die gleichwertige Ressourcen-
zuteilung für alle Fachberater in Niederbayern sicherstellt. Mit diesem
Vorgehen wird außerdem eine Forderung des Obersten Rechnungshofes
umgesetzt, der eine engere und intensivere Kooperation der Schulämter
angeregt hat.
Neue Handlungsfelder für den Schulentwicklungskoordinator (SEK)
Die Aufgabe des Schulentwicklungskoordinators wurde im Jahr 2000
an allen Regierungen und MB-Dienststellen installiert, um nach dem
„Augsburger Kongress“ die Schulentwicklungsprozesse anzustoßen, Best
Practice-Beispiele vorzustellen und Schulentwicklungsmoderatoren in
ihrer Aufgabe zu unterstützen. Im Wesentlichen beschränkte sich aber
die Arbeit der SEK meist darauf, schulartübergreifend die jährlichen „Re-
gionalen Schulentwicklungstage“ zu organisieren.
Inzwischen ist die Schulentwicklung längst dem Anfangsstadium ent-
wachsen. Sie ist im BayEUG (Art. 2) verankert und eine selbstverständ-
liche Kernaufgabe für jede Schule. Statt wie früher Schulentwicklung zu
implementieren, geht es nun um eine systematische und nachhaltige
Umsetzung der schulspezifischen Ziele, die aus der Externen Evaluation,
dem eigenen Profil und aus den schulpolitischen Schwerpunktsetzungen
erwachsen. Damit verbunden sind neue Anforderungen an die Lehrper-
sonen und Schulleitungen, die für die Verantwortlichen in den Schulen
und in der Schulaufsicht neue Handlungsfelder mit sich bringen. Eine be-
sondere Rolle kommt dabei dem SEK zu, der einen Überblick über die we-
sentlichen Angebote im Rahmen der Schulentwicklung und Fortbildung
behalten und die Maßnahmen im Regierungsbezirk koordinieren soll.
Eine neue Zuständigkeit für den Schulentwicklungskoordinator der
Grund- und Mittelschulen wurde bereits beschrieben. Er wird künftig die
Zuteilung der Anrechnungsstunden für die Fachberater/innen zusam-
men mit den Fortbildungsschulräten festlegen. In enger Abstimmung
werden sie gemeinsam außerdem dafür sorgen, dass die Fachberater,
Unterstützer und Experten „schulscharf“ eingesetzt werden und auf die-
se Weise die Lehrkräfte und Schulleitungen die Beratung und Unterstüt-
zung erhalten, die sie benötigen.