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Dieser Schülerausschuss setzt sich aus den drei Schülersprechern zusammen. Weiterhin besagt das

Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, dass der Schulleiter den Vorsitz im

Schulforum führt und dass er dieses mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr einberuft. Das Schul-

forum entscheidet dann über den weiteren Sitzungsturnus.

Die genaue Darstellung der Rechte und Aufgaben des Schulforums findet ihr im Art. 69 Abs. 3 bis 8

BayEUG. Das Schulforum bespricht Angelegenheiten, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam be-

treffen und fasst in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, verbindliche Be-

schlüsse bzw. gibt darüber hinaus Empfehlungen und Stellungnahmen ab. Jedes Mitglied, also auch ein

Schülersprecher, hat das Recht einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.

Zu bestimmten Tagesordnungspunkten kann das Schulforum Dritte einladen. Die Sitzungen sind nicht

öffentlich und finden außerhalb der regulären Unterrichtszeit statt. Das Schulforum ist beschlussfähig,

wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwe-

send ist. Jedes Mitglied erhält ein Protokoll der Sitzung. Teilnehmer des Schulforums sind zur Ver-

schwiegenheit verpflichtet.

Bestimmte Entscheidungen müssen vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen

werden, d. h. dass Entscheidungen nur dann zustande kommen, wenn das Schulforum zustimmt (Art.

69 Abs. 4 BayEUG). Dies sind

„die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde

bedarf,

• die Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule,

• Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs

(Hausordnung),

• Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung,

• Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens,

• Festlegung der […] Entwicklungsziele im Schulentwicklungsprogramm […],

• Entwicklung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft […].“

Auf Antrag eines Betroffenen kann das Schulforum im Konfliktfall vermitteln. Beschwert sich z. B. eine

Klasse über die Notengebung einer Lehrkraft, dann kann diese eingeladen werden, um vor dem

Schulforum Stellung zu beziehen.

Tipps und Tricks

Nutzt die Zeit vor und nach einer Sitzung für informelle Gespräche mit Vertretern der Lehrer und

Eltern. Das Schulforum ist eine gute Gelegenheit, diese Kontakte zu pflegen.

Nehmt im Interesse eurer Mitschüler die Sitzungen des Schulforums sehr ernst und informiert

euch bereits im Vorhinein über die im Schulforum zu besprechenden Themen. Helfen kann euch

hierbei sicher die Verbindungslehrkraft.

Im Schulforum vertretet ihr die Anliegen und Wünsche der Schüler eurer Schule. Daher ist es

sinnvoll, vor wichtigen Entscheidungen im Schulforum eine Klassensprecherkonferenz einzube-

rufen, damit ihr euch ein Meinungsbild verschaffen könnt.