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Landesschülerrat

Der Landesschülerrat ist der Vorstand der Landesschülerkonferenz. Er setzt sich aus den sechs Landes-

schülersprechern und ihren sechs Stellvertretern zusammen.

Zu den Rechten des Landesschülerrats gehört nach Art. 62a BayEUG,

„in Bezug auf grundlegende, die Schülerinnen und Schüler betreffende schulische Angelegen-

heiten durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert und angehört zu werden

(Informations- und Anhörungsrecht) und

• Anregungen und Vorschläge der Schülerinnen und Schüler an das Staatsministerium für Unter-

richt und Kultus zu richten (Vorschlagsrecht)“.

Weiterhin kann er Stellungnahmen zu bildungspolitischen Themen formulieren, Seminare zur Weiterbildung

von Schülervertretern abhalten und Veranstaltungen, wie z. B. Podiumsdiskussionen oder Kongresse,

organisieren.

In den vergangenen Jahren ist es dem Landesschülerrat darüber hinaus gelungen, mit einer ganzen

Reihe von Schülerwettbewerben nachhaltige Akzente in der bayerischen Schülerschaft bei wichtigen

bildungspolitischen Themen zu setzen. Die Titel der Wettbewerbe waren:

• 2010/11: „Mobben stoppen“,

• 2011/12: „Mobben stoppen 2.0 –

Integration fördern“,

• 2012/13: „Mobben stoppen –

Werte stärken“,

• 2013/14: „Challenge SMV –

Dein Einsatz für Deine Schule“.

Kontakt

Internetseite:

www.lsr-bayern.de

E-Mail:

info@lsr-bayern.de

Postadresse:

Landesschülerrat in Bayern

c/o Bayerisches Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

Plakat des Wettbewerbs 2010/11

des Landesschülerrates