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Wahlverfahren:
Es sind getrennte Wahlgänge für den Klassensprecher und den Stellvertreter durchzuführen.
Gewählt ist, wer
mehr als 50%
der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Hat dies kein Kandidat im ersten Wahlgang geschafft, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden
Kandidaten mit den meisten Stimmen durchzuführen.
Gibt es bei zwei Kandidaten Stimmengleichheit, entscheidet das Los.
Zur Durchführung:
Wahlhelfer bestimmen.
Kandidaten (endgültig) aufstellen lassen und ihre Namen für alle sichtbar aufschreiben.
Wahlleiter fragt die Kandidaten, ob sie bereit sind zu kandidieren.
Kandidaten stellen sich selbst vor.
Wahlhelfer verteilen die Wahlzettel und sammeln diese später wieder ein.
Lehrkraft stellt sicher, dass frei und geheim gewählt werden kann.
Wahlleiter und Wahlhelfer überprüfen, ob ungültige Stimmzettel abgegeben wurden oder ob
es Enthaltungen gab, zählen die gültigen Stimmen aus und geben das Wahlergebnis bekannt.
Der Wahlsieger wird schließlich vom Wahlleiter gefragt, ob er die Wahl annimmt. Wird die Wahl
nicht angenommen, so wird neu gewählt.
Das Ergebnis der Klassensprecherwahl sollte allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten,
dem Verbindungslehrer und der Schulleitung mitgeteilt werden.
Hier noch eine Anmerkung an die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen wollen: Sie sollten bei ihrer
Vorstellung auch deutlich machen, warum die Mitschülerinnen und Mitschüler sie wählen sollen, indem
sie z.B. ihre Stärken vorstellen sowie die Schwerpunkte, die sie setzen möchten.
Zudem sollten die Schülerinnen und Schüler wissen, dass es eine allgemein übliche politische Ver-
haltensweise ist, sich als Kandidat auch selbst zu wählen, denn die Stimme dem Konkurrenten zu
schenken oder sich zu enthalten, könnte die eigene Mehrheit kosten.
Schülersprecherwahl
Das Wahlverfahren muss vom Schülerausschuss – also den Schülersprechern – im Einvernehmen mit
der Schulleitung festgelegt werden (vgl. § 12 MSO, RSO, GSO, §13 FOBOSO, § 5 VSO-F). Über die
Möglichkeit einer Urwahl durch alle Schüler ist ggf. vom Schulforum zu entscheiden. Wichtig ist, dass
in jedem Fall zwischen Kandidatenaufstellung und Wahl ausreichend Zeit für Vorstellung und Kennen-
lernen zur Verfügung steht. Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Fällt die Entscheidung für den klassischen Weg der Wahl durch die Klassensprecher, solltet ihr wie
bei deren Wahl (siehe oben) vorgehen.
2. Wenn die Schülersprecher von allen Schülern direkt gewählt werden sollen, müssen u. a. folgende
Fragen geklärt werden:
Wie stellen sich die Kandidaten allen Schülern vor?
Werden alle drei Schülersprecher in einem oder in getrennten Wahlgängen gewählt?
Werden die Schülersprecher stufenweise gewählt?
Wie läuft die Wahl technisch ab (Vollversammlung? Stufenversammlungen? etc.)
Wie viele Stimmen hat jeder Wahlberechtigte? Wenn jeder Wähler zwei oder mehr Stimmen ab-
geben darf: Muss er dann jede Stimme einer anderen Person geben oder darf er auch alle bzw.
einen Teil seiner Stimmen gehäuft auf einen Kandidaten setzen?