

nach dem Zwischenzeugnis, ergriffen
werden. Dieses Zeugnis ist ja eine
Zwischenbilanz, die so rechtzeitig
vorgelegt wird, daß für Korrekturen
noch genügend Zeit bleibt. Noch
sinnvoller wäre es natürlich, nicht erst
nach dem Zeugnistermin mit den Leh–
rern über notwendige Maßnahmen
zu sprechen, sondern bereits dann,
wenn sich schlechte Noten in Schul–
und Stegreifaufgaben häufen, da sie
ein sicheres Indiz für schulische
Schwierigkeiten sind.
Größer sind die Probleme für
Schüler und Eitern immer dann, wenn
im Jahreszeugnis die Erlaubnis zum
Vorrücken nicht erteilt wurde. Was ist
zu tun? Soll das Kind die Klasse wie–
derholen? Oder ist ein Wechsel der
Schulart die richtige Lösung?
)n
sol–
chen Fällen", betont Studiendirektor
Schäfer, "muß man genau überle–
gen, wie es zu diesen Noten gekom–
men ist. Wenn grundsätzlich feststeht,
daß ein Kind für die Schulart, die es
besucht, geeignet ist, kann die Wie–
derholung empfohlen werden. Wich–
tig ist allerdings die innere Bereit–
schaft des Schülers, das Wiederho–
lungsjahr so zu nutzen, daß die Lük–
ken beseitigt werden. Ansonsten stel–
len sich die schlechten Noten späte–
stens in der nächsthöheren Jahr-
gangsstufe wieder ein. Sollten dage–
gen Zweifel an der Eignung des
Schülers für die betreffende Schulart
bestehen, weil er in vielen Fächern er–
kennbar überfordert ist, kann man
den Eitern nur raten, zusammen mit
den Fachlehrern und dem Beratungs–
lehrer zu überlegen, ob nicht ein
Wechsel der Schulart am günstigsten
wäre und welche Schule den Bega–
bungen des Kindesam besten gerecht
wird. Bei diesen wichtigen Entschei–
dungen sollte man sich auch nicht von
falschem Prestigedenken leiten las–
sen. ln vielen Fällen gibt es ja sogar
die Möglichkeit, ohne den Verlust ei–
nes Jahres in eine andere Schulart zu
wechseln, wenn das Klassenziel nicht
erreicht wurde."
Daneben haben zum Beispiel an
Gymnasien, Realschulen und Wirt–
schaftsschulen Schüler manchmal die
Möglichkeit, das Wiederholen einer
Klasse zu umgehen, obwohl sie im
Jahreszeugnis nicht die Erlaubnis zum
Vorrücken erhalten haben. Unter be–
stimmten Voraussetzungen, die die
Schulordnungen im einzelnen regeln,
können nämlich Schüler in den Jahr–
gangsstufen 7 bis 9 des Gymnasiums
und in den Jahrgangsstufen 8 und 9
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