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SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen
In eigener Sache:
Da immer wieder von Lesern
angefragt wird, woher die
Rechtsfälle auf den Rat
&
Auskunft-Seiten stammen
und wie verbindlich die
Antworten der Redaktion
sind, möchten wir dazu
folgendes kurz erläutern:
Allen in SCHULE aktuell
abgedruckten Fällen lie–
gen Zuschriften von Eltern
oder Schülern
zugr~nde,
die von der Redaktion- un–
ter Wahrung der Vertrau–
lichkeit- zunächst an die
Fach- bzw. Rechtsreferen–
ten der jeweiligen Schul–
arten hier im Kultusmini–
sterium
weitergeleitet
werden; die Angabe der
Schulart und der Jahr–
gangsstufe ist gerade des–
halb sehr wichtig. Die von
den zuständigen Referen–
ten erstellten Rechtsaus–
künfte teilen wir dann dem
Fragesteller schriftlich
mit. Fälle, die häufiger
vorkommen oder von allge–
meinem Interesse sind,
wählt die Redaktion für
die Veröffentlichung in
SCHULE aktuell aus. Um
auch hier die Vertraulich–
keit zu wahren, werden Na–
me und Ort geändert.
Die Auskünfte in den Ant–
wortschreiben und auf den
Rat
&
Auskunft-Seiten sind
also verbindliche Rechts–
auskünfte des bayerischen
Kultusministeriums.
12 SCHULE
aktuell
Lange Sitzung
Bereits seit e1n1ger Zeit
stelle ich fest, daß unsere
Tochter - sie geht in die
3. Klasse Grundschule–
regelmäßig sehr lange über
den Hausaufgaben sitzt. Oft
sind es eineinhalb bis zwei
Stunden. Nun bestätigten mir
die Eltern einiger Klassen–
kameraden unserer Tochter,
. daß ihre KiLder ebensoviel
Zeit für die Hausaufgaben
aufwenden müssen. Verlangt
man da nicht zu viel von den
Kindern?
Ingrid H. -K .
Über die Dauer der Hausaufgaben gibt
§
17
Abs.
1
der Schulordnung für die
Volksschulen (VSO) Auskunft. Danach
sollen in der Grundschule die Hausauf–
gaben von einem Schüler mit durch–
schnittlichem Leistungsvermögen in einer
Stunde zu bearbeiten sein. Im Einzelfall
kann diese Zeitdauer natürlich geringfü–
gig über- bzw. unterschritten werden.
Sippenhaft
Unser Sohn besucht die
4. Klasse Grundschule . Immer
wieder klagt er darüber, daß
sein Lehrer Unterrichts–
störungen, die auf das Konto
einzelner Schüler gehen,
dadurch ahndet, daß er der
gesamten Klasse einfach mehr
Hausaufgaben aufgibt. Ist
das eigentlich erlaubt?
Sabine F. -K.
Hausaufgaben dienen dazu, den Lehr–
stoff einzuüben und die Schüler zu eige–
ner Tätigkeit anzuregen; als Ordnungs–
maßnahme dürfen sie nicht · eingesetzt
werden. Eine vollständige Aufzählung al–
ler zulässigen Ordnungsmaßnahmen fin–
det sich in Art. 63 Abs. 2 des Bayerischen
Gesetzes über das Erziehungs- und Un–
terrichtswesen (BayEUG) . Art. 63 Abs. 3
bestimmt außerdem, daß Kollektivstra–
fen, die auch ,unschuldige Schüler' be–
treffen würden, nicht zulässig sind.