

Schiebung
Als Mutter von vier schul–
pf~ichtigen
Söhnen habe ich
meine liebe Not mit dem so–
genannten beweglichen Ferien–
tag. Die vier Schulen meiner
Kinder bringen es doch tat–
sächlich fertig, diesen Tag
auf vier unterschiedliche
Termine zu legen. Das kann
doch nicht der Sinn eines
solchen Ferientages sein?
Christine M.-K.
Kraftmeier
Seit dem Zwischenzeugnis
haben wir einen neuen Physik–
lehrer. Anfangs sind wir mit
ihm recht gut ausgekommen;
seit einiger Zeit jedoch
beschimpft er Schüler,
die etwas falsch machen, auf
schlimmste Art und Weise.
Auch vor ,Kraftausdrücken'
schreckt er dabei nicht
zurück. Müssen wir uns solche
Beleidigungen eigentlich ge–
fallen lassen?
Johanna
R.
-H.
Jeder Schüler hat ein Recht auf korrekte
Behandlung - das gebietet die Achtung
vor der Würde der Person. Beleidigungen
oder Beschimpfungen sind mit diesem
Platzangst
.Der Schulbus, mit dem unser
Sohn jeden Tag zur Schule
fährt, ist regelmäßig total
überfüllt. Nicht selten
kommt es vor, daß die Kinder
sogar auf den Stufen am
Ein- und Ausstieg stehen
müssen; neulich passierte es,
daß unserem Sohn beim Öffnen
der Tür der Fuß eingeklemmt
wurde . Das ist doch ein un–
haltbarer Zustand! Werbe–
stimmt eigentlich die Größe
der Schulbusse?
Franz K.-N.
Die Anforderungen an Omnibusse, die
besonders zur Schülerbeförderung ein–
gesetzt werden, richten sich nach den
Vorschriften der Straßenverkehrszulas–
sungsordnung (StVZO) und der Verord–
nung über den Betrieb von Kraftfahrun–
ternehmen im Personenverkehr (BQ–
Kraft); weitere Bestimmungen enthält ein
vom Bundesverkehrsminister mit den zu–
ständigen Länderverkehrsministern erar–
beiteter Katalog. Grundsätzlich dürfen
danach in Schulbussen nur so viele Perso–
nen - also auch Schüler- befördert wer–
den, wie im Fahrzeugschein ausgewiesen
sind. Verboten ist, daß Schüler auf Plät–
zen stehen müssen, die nicht als Steh–
platzflächen vorgesehen sind wie z. B. die
Trittstufen der Ein- und Ausstiege. Auf sol–
che freizuhaltende Flächen muß im Bus
durch ein Schild hingewiesen werden.
Die Einführung der beweglichen Ferien–
tage - es sind insgesamt zwei - geht auf
einen Beschluß des Bayerischen Landta–
ges zurück, der damit vor allem Spiel–
raum für die Teilnahme von Schülern an
bedeutsamen örtlichen Veranstaltungen
schaffen wollte. Einer dieser Ferientage
ist frei beweglich, der andere kann von
der Schule unter Anrechnung auf die Fe–
rien oder unter Verlegung des Unterrichts
auf einen freien Tag in der gleichen Un–
terrichtswoche eingeräumt werden. Die
Festlegung der Termine erfolgt durch den
Schulleiter im Einvernehmen mit dem El–
ternbeirat. Falls die Entscheidung Auswir–
kungen auf benachbarte Schulen hat, ist
der Schulleiter gehalten, sich mit diesen
abzusprechen.
Grundsatz selbstverständlic.. h..
~n~~ic~h~t ~~v~e~r~-~~~~~~!!1!~;;;~~~!::5!!!:41~~~~~~
einbar und stehen auch
~·
keinem Lehrer zu.
Uns ere Ans chrif t
Kultusministerium
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