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Individueller Abschluss/Lernzieldifferenz
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
können an Pflichtschulen (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule,
Förderzentrum) lernzieldifferent unterrichtet werden, wenn sie
aufgrund ihres Förderbedarfs die Lernziele der besuchten Jahr
gangsstufe nicht erreichen können. Sie erhalten dann eine beschrei
bende Bewertung statt Noten im Zeugnis. Lernzieldifferenz setzt
das Einverständnis der Eltern voraus und gilt jeweils für ein Schuljahr.
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Bei lernzieldifferenter Unterrichtung in der Abschlussklasse erhal
ten die Schülerinnen und Schüler einen individuellen Abschluss,
der ihre erreichten Lernziele und Fähigkeiten beschreibt sowie eine
Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und
zum weiteren Bildungsweg gibt. An Gymnasien, Realschulen und
Fachoberschulen ist eine lernzieldifferente Unterrichtung nicht
möglich.
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