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Die Kulturgüter eignen sich sowohl als Objekte

innerhalb eigener Ausstellungen als auch als Leih-

gaben für Fremdausstellungen. Dazu kooperieren

die Bibliotheken mit regionalen, nationalen und

internationalen Kultur- und Wissenschaftsein-

richtungen wie historischen Vereinen, Museen,

Archiven, Universitäten und Akademien. Diese

Zusammenarbeit ist auch zur Erforschung der

Bibliotheksbestände unabdingbar, denn Bibliothe-

ken können nicht für alle Fachgebiete, aus denen

ihre Bestände stammen, hauseigene Expertinnen

und Experten vorhalten.

Eine wesentliche Grundlage für das Arbeiten mit

und das Präsentieren von historischem Biblio-

theksgut ist seine umfassende und zeitgemäße

Erschließung durch Fachkräfte. Wissenschaftle-

rinnen und Wissenschaftler erstellen beispiels-

weise für Handschriften Einzelbeschreibungen,

die in gedruckten Katalogen und in digitalen Fach-

portalen publiziert werden. Solche Projekte sind

fast ausschließlich über Drittmittel finanziert. Alte

Drucke hingegen werden oft in der Regel durch

Stammpersonal der Bibliotheken erfasst, das für

die Besonderheiten bei der Katalogisierung histo-

rischer Drucke geschult ist. Auch wenn sich das

Berufsbild der Bibliothekarin/des Bibliothekars

derzeit tiefgreifend wandelt, muss dieser Teil der

Ausbildung erhalten bleiben.

Zur Pflege des Kulturerbes sind Bibliothekarin-

nen und Bibliothekare darauf angewiesen, aktiv

auf dem Antiquariats- und Auktionsmarkt zu agie-

ren. Die vorhandenen Sammlungen müssen durch

sinnvolle Erwerbungen ergänzt, angebotene Ein-

zelstücke von kultureller Bedeutung nach Möglich-

keit für die Öffentlichkeit und die Forschung vor

dem Verschwinden in Privatsammlungen bewahrt

werden. In spektakulären Einzelfällen – wie dem

Erwerb von fünf Bänden der Ottheinrich-Hand-

schrift im Jahr 2007 für die Bayerische Staats-

bibliothek – ist dies nur durch eine Finanzierungs-

allianz regionaler und nationaler Drittmittelgeber

möglich.

Schließlich gehört es zur kulturellen Aufgabe

der Bibliotheken, sämtliche Verlagsproduktionen

in Bayern langfristig zu archivieren. Diese soge-

nannte Pflichtablieferung, die im Bayerischen

Pflichtstückegesetz geregelt ist, stellt sicher, dass

Barocksaal der

Provinzialbibliothek Amberg

© Provinzialbibliothek Amberg,

Foto: Sommer & Spahn

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