Die Kulturgüter eignen sich sowohl als Objekte
innerhalb eigener Ausstellungen als auch als Leih-
gaben für Fremdausstellungen. Dazu kooperieren
die Bibliotheken mit regionalen, nationalen und
internationalen Kultur- und Wissenschaftsein-
richtungen wie historischen Vereinen, Museen,
Archiven, Universitäten und Akademien. Diese
Zusammenarbeit ist auch zur Erforschung der
Bibliotheksbestände unabdingbar, denn Bibliothe-
ken können nicht für alle Fachgebiete, aus denen
ihre Bestände stammen, hauseigene Expertinnen
und Experten vorhalten.
Eine wesentliche Grundlage für das Arbeiten mit
und das Präsentieren von historischem Biblio-
theksgut ist seine umfassende und zeitgemäße
Erschließung durch Fachkräfte. Wissenschaftle-
rinnen und Wissenschaftler erstellen beispiels-
weise für Handschriften Einzelbeschreibungen,
die in gedruckten Katalogen und in digitalen Fach-
portalen publiziert werden. Solche Projekte sind
fast ausschließlich über Drittmittel finanziert. Alte
Drucke hingegen werden oft in der Regel durch
Stammpersonal der Bibliotheken erfasst, das für
die Besonderheiten bei der Katalogisierung histo-
rischer Drucke geschult ist. Auch wenn sich das
Berufsbild der Bibliothekarin/des Bibliothekars
derzeit tiefgreifend wandelt, muss dieser Teil der
Ausbildung erhalten bleiben.
Zur Pflege des Kulturerbes sind Bibliothekarin-
nen und Bibliothekare darauf angewiesen, aktiv
auf dem Antiquariats- und Auktionsmarkt zu agie-
ren. Die vorhandenen Sammlungen müssen durch
sinnvolle Erwerbungen ergänzt, angebotene Ein-
zelstücke von kultureller Bedeutung nach Möglich-
keit für die Öffentlichkeit und die Forschung vor
dem Verschwinden in Privatsammlungen bewahrt
werden. In spektakulären Einzelfällen – wie dem
Erwerb von fünf Bänden der Ottheinrich-Hand-
schrift im Jahr 2007 für die Bayerische Staats-
bibliothek – ist dies nur durch eine Finanzierungs-
allianz regionaler und nationaler Drittmittelgeber
möglich.
Schließlich gehört es zur kulturellen Aufgabe
der Bibliotheken, sämtliche Verlagsproduktionen
in Bayern langfristig zu archivieren. Diese soge-
nannte Pflichtablieferung, die im Bayerischen
Pflichtstückegesetz geregelt ist, stellt sicher, dass
Barocksaal der
Provinzialbibliothek Amberg
© Provinzialbibliothek Amberg,
Foto: Sommer & Spahn
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