![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0114.png)
112
Flexible Grundschule
2 Lerndokumentation und Leistungserhebung in der Flexiblen Grundschule
2.4 Leistungsnachweise mit zwei Anspruchsniveaus
Der Unterricht in der Flexiblen Grundschule ist zu einem großen Teil als Lernen an einem gemeinsamen
Thema angelegt, das Zugänge auf unterschiedlichen Lernniveaus zulässt. Auch die Probearbeiten sollten so
gestaltet werden, dass sie dieser Tatsache Rechnung tragen. Im Modellversuch wurden daher Leistungsnach-
weise mit zwei Anspruchsniveaus in allen Fächern erprobt.
Solche Probearbeiten bestehen aus zwei Teilen: einem Basisteil mit Aufgaben auf grundlegendem Niveau
und einem erweiterten Teil mit Aufgaben auf weiterführendem Niveau. Im Idealfall bietet jeder Teil Aufgaben
auf den verschiedenen Anforderungsstufen Reproduktion, Reorganisation, Transfer und Problemlösung an.
Damit die schulerfahrenen Kinder sich nicht zu lange mit Aufgaben auf grundlegendem Niveau aufhalten
und genügend konzentriert die weiterführenden Aufgaben bearbeiten, sollten die Aufgaben eindeutig (mit
Symbolen gekennzeichnet) in ihren Niveaustufen erkennbar und voneinander getrennt angeordnet sein.
Entscheidend ist zudem, dass die Probearbeit nicht zu umfangreich und zu textlastig gestaltet wird.
Der Basisteil soll von allen Kindern in der flexiblen Eingangsstufe bearbeitet werden. Die Bearbeitung der
Aufgaben auf weiterführendem Niveau steht hingegen den Kindern im ersten Schulbesuchsjahr bzw. Kin-
dern, die sich zwar im zweiten Schulbesuchsjahr befinden, aber evtl. noch ein drittes Jahr in der flexiblen
Eingangsstufe verweilen, frei. Der zweite Teil der Probearbeit ist nur Pflicht für diejenigen Schülerinnen und
Schüler, die nach dem Schuljahr in Jahrgangsstufe 3 vorrücken. Nur die Probearbeiten dieser Kinder werden
ab dem Schulhalbjahr benotet. Probearbeiten mit zwei Anspruchsniveaus sind nach Erfahrung der Lehrkräf-
te im Modellversuch im ersten Schulhalbjahr noch schwer durchzuführen, da die Schulanfängerinnen und
-anfänger noch mehrheitlich über zu geringe Schreib- und Lesefähigkeiten verfügen. Ab Beginn des zweiten
Halbjahres können Probearbeiten mit zwei Anspruchsniveaus jedoch in allen Fächern eingesetzt werden. Sie
bieten aufschlussreiche Einblicke in die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler: Manche Kinder,
denen bestimmte Aufgaben nicht zugetraut werden, lösen diese souverän. Andere Schülerinnen und Schü-
ler, die sehr überlegen wirken, zeigen unerwartete Schwächen und bearbeiten überwiegend Aufgaben aus
dem Basisteil.
Auch wenn gemeinsame Probearbeiten für alle Schülerinnen und Schüler darauf hinweisen, dass an einem
gemeinsamen Thema gelernt wurde, müssen nicht alle Probearbeiten in der oben beschriebenen Weise
aufgebaut sein. Probearbeiten können auch nur von einem Teil der Klasse geschrieben werden, z. B. von den
Kindern im zweiten Schulbesuchsjahr.