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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln
Handlungs- bzw. Aufgabenfelder einer Fachschaftsleiterbesprechung sind
u. a.:
•
pädagogisch sinnvolle terminliche Koordination von Leistungserhebun-
gen (insbesondere bei praktischen und mündlichen Leistungserhebungen)
•
Förderung der Schulentwicklung, Umsetzung erzieherischer Leitthemen
im Fachunterricht
•
Absprachen bezüglich der Umsetzung der schulart- und fächerübergrei-
fenden Bildungs- und Erziehungsziele des Lehrplans
( https://www.lehr- planplus.bayern.de/uebergreifende-ziele/gymnasium )•
gemeinsame Analyse von Leistungsergebnissen der Schule
•
Auslotung möglicher lokal oder regional geprägter fachlicher Schwer-
punktsetzungen in den verschiedenen Unterrichtsfächern
•
Vereinbaren gemeinsamer Standards im Bereich der Respizienz
•
Terminplanung und Gestaltung des Schullebens
Bei gelungener Moderation durch die Schulleitung wird die Fachschaftsleiter-
besprechung zu einem kooperativen und ideenreichen Gremium, das entschei-
dende Impulse für das Profil eines Gymnasiums gibt. Die Fachschaftsleiterbe-
sprechung stellt so ein wirksames Instrument der Förderung von Kooperation,
kreativer Ideenfindung, schulischer Entwicklung und Qualitätssicherung dar
und gewinnt als Forum zur Setzung fachlicher Akzente und deren interdiszip-
linäre Akzeptanz besondere Bedeutung.
Lehr- und Lernmittelausschuss
In diesem Gremium wird i. d. R. über die Vergabe der zur Verfügung stehen-
den Haushaltsmittel beraten und entschieden. Die Fachschaftsleiterin bzw. der
Fachschaftsleiter erhält hier einen Überblick über die an der Schule von einzel-
nen Fachschaften beantragten Anschaffungen und tritt als Interessenvertreter
des eigenen Faches auf. Bei der Vorbereitung der Ausschusssitzung empfiehlt
es sich, in der Fachschaft gemeinsame Vorstellungen hinsichtlich der benötig-
ten Anschaffungen zu entwickeln. Die fachliche Kompetenz einer Fachschafts-
leitung zeigt sich dabei auch im aktuellen Informationsstand über fachspezifi-
sche Publikationen sowie den Lehr- und Lernmittelmarkt.
Im Lehr- und Lernmittelausschuss gilt es jedoch, neben den eigenen Fach-
schaftsinteressen stets auch die Bedürfnisse eines schülergemäßen Unterrichts
für alle Fächer zu berücksichtigen.
Rechtliche Vorgaben
Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayEUG:
Bei Schulen mit mehr als 25 mit min-
destens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigten Lehrkräften
werden für die Dauer eines Schuljahres ein Disziplinarausschuss und ein
Lehr- und Lernmittelausschuss
, die insoweit die Aufgaben der Lehrer-
konferenz wahrnehmen sowie sonstige Ausschüsse nach näherer Bestim-
mung der Schulordnung gebildet.
Aufgabenfelder
Lehr- und
Lernmittel-
ausschuss