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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln
de Führung in der Schule als Ganzes und für die Glaubwürdigkeit gegenüber
Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern unab-
dingbar, dass Fachleitung und Schulleitung nach außen geschlossen auftreten.
Die Fachschaftsleitung stellt ihre Expertise in folgenden Zusammenhängen zur
Verfügung:
Sachaufwand
•
Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
•
Gefährdungsbeurteilungen
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Ausstattung von Fachräumen unter Beachtung der sicherheitsrelevanten
Aspekte
•
Gestaltung von Fachräumen, insbesondere im Fall von Sanierung oder
Neubau
Profilierung des Fachs, z. B.:
•
Schwerpunktsetzungen in Fachsitzungen
•
Qualitätssicherung und -entwicklung
•
Angebot von Profilfächern (siehe § 15 Abs. 1 und 2 GSO, Anlagen 1, 4
und 5 GSO), W- und P-Seminaren in einem Fach
•
Wahlunterrichtsangebot in einem Fach
•
Anregungen für fächerübergreifende Vorhaben
Koordination, z. B.:
•
Initiative zu Jahrgangsteams im Fach
•
Erstellen von Fortbildungsplänen
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Vorschläge zur Unterrichtsverteilung
Prüfungswesen
•
Verständigung über schulbezogene, bayernweit und bundesweit gültige
fachliche Standards (z. B. KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schul-
abschluss und für die Allgemeine Hochschulreife)
•
Auswertung und Diksussion fachbezogener Ergebnisse (z. B. Jahrgangs-
stufentests, Abiturprüfung)
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Vorschläge für die Besetzung von Prüfungsausschüssen
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Überprüfung von Kolloquiumsthemen
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Entscheidungen bei ungewöhnlichen Ergebnissen bei Leistungserhebungen
•
Stellungnahmen bei Beschwerdefällen