3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte
für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven
Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen
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3.3 Politische Bildung in der Lehrerbildung und Lehrer-
fortbildung
Für jede Lehrerin und jeden Lehrer gilt die politische und verfassungsrechtliche
Treuepflicht (vgl. u. a.
Art. 96 BayVerf, Art. 187 BayVerf). Danach hat sich die
Lehrkraft in ihrem gesamten Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (GG) und der Bayerischen Verfas-
sung (BayVerf) zu bekennen und für ihre Erhaltung einzutreten.
Im Hinblick auf diese besondere Loyalitätspflicht ist die Politische Bildung da-
her auch umfassend in der Lehrerbildung institutionalisiert. Gemäß
Art. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)müssen „Vorbildung und Aus-
bildung […] der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit gemäß den allgemeinen
Bildungszielen der Verfassung des Freistaates Bayern
[Art. 131 BayVerf] und
den besonderen Bildungszielen des gegliederten Schulwesens in Bayern ent-
sprechen.“
In Bayern setzen sich angehende Lehrkräfte bereits in der ersten Phase der
Lehrerbildung mit Fragen der Wertebildung, Medienerziehung sowie weiteren
Aspekten der Politischen Bildung auseinander (vgl.
§32 LPO I „Erziehungs- wissenschaften“).
Die Ausbildung im Fachbereich Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
ist während des gesamten zweijährigen Vorbereitungsdienstes verpflichtend
für alle Studienreferendarinnen und -referendare vorgeschrieben. Im Rahmen
dieser Ausbildung werden u. a. Grundkenntnisse der politischen Ordnungsfor-
men rekapituliert und systematisiert sowie Werthaltungen reflektiert und auf
die Rolle als Lehrkraft bezogen. Im Fach Grundfragen der staatsbürgerlichen
Bildung werden zukünftige Lehrkräfte aller Fächer befähigt, die freiheitliche
demokratische Grundordnung profund zu vertreten, Politische Bildung als Un-
terrichtsprinzip im eigenen Fach zu berücksichtigen und den Lernenden ein
adäquates Demokratieverständnis zu vermitteln.
Ferner sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden (Lehrer-
dienstordnung
/LDO §9a Abs. 2sowie Art.
20 BayLBG). Lehrerfortbildung fin-
det in Bayern auf verschiedenen Ebenen statt: an zentraler Stelle über die Aka-
demie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen (ALP), welche zum
Themenkreis „Politische Bildung“ auch mit der
Akademie für politische Bildungin Tutzing sowie der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
kooperiert, als Regionale Lehrerfortbildung (RLFB), als Lokale Lehrerfortbildung
an den staatlichen Schulämtern und als Schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF).
Das Schwerpunktprogramm des Kultusministeriums für die Lehrerfortbildung
beschreibt als Orientierungsrahmen die Themen, die in der staatlichen Lehrer-
fortbildung auf allen diesen Ebenen bevorzugt zu berücksichtigen sind. Die für
jeweils zwei Jahre geltenden Schwerpunktprogramme enthalten regelmäßig
beispielsweise Themen wie „Werteerziehung“, „Interkulturelles und interre-
ligiöses Lernen“, „Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz“, „Mobbing-
und Gewaltprävention“ sowie „Politische Bildung und Demokratieerziehung“.
Über Fortbildungsveranstaltungen werden darüber hinaus regelmäßig Impulse
Treuepflicht der
Lehrkräfte zur
freiheitlich-
demokratischen
Grundordnung
Politische Bildung
in der universitären
Lehrerausbildung
Grundfragen der
staatsbürgerlichen
Bildung im Vor-
bereitungsdienst
Politische Bildung
in der Fort- und
Weiterbildung der
Lehrkräfte