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4.1.4 Praxisbeispiel: Information und Unterstützung der Lehrkräfte und der Schulleitung

Sarah ist sechs Jahre alt, besucht derzeit noch den Kindergarten in ihrem Wohnviertel und wird im Sep

tember eingeschult. Sie ist beidseits mittelgradig hörgeschädigt und trägt ihre Hörgeräte zuverlässig. Ihre

Sprachentwicklung ist weitgehend unauffällig. Im Kindergarten ist Sarah problemlos mitgekommen und

hat dort viele Freunde gewonnen. Zur Schuleinschreibung gehen die Erziehungsberechtigten selbstverständlich von

einer inklusiven Beschulung aus. Um Sarah den Einstieg zu erleichtern, sei es wichtig, dass sie einen Sitzplatz in der

ersten Bankreihe bekomme, damit sie die Lehrkraft gut verstehen könne und auch einen freien Blick zur Tafel habe.

Zudem würden sich die Erziehungsberechtigten wünschen, dass Sarah in eine kleine Klasse gehe, damit möglichst

wenig Störlärm die Lernsituation belaste. Es sei ihnen aber klar, dass dies eventuell schwer zu realisieren sei.

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Die Schulleitung der aufnehmenden Schule informiert die Beratungslehrkraft bzw. den Schulpsychologen über die Anmeldung

einer Schülerin mit Förderbedarf Hören für die 1. Jahrgangsstufe und gibt den Auftrag der Erziehungsberechtigten, den Über

gang an die Grundschule dem Kind gemäß zu gestalten, an diese weiter. Da dies eine neue Aufgabenstellung an dieser Schule

ist, möchte sie gemeinsam mit der Beratungslehrkraft bzw. dem Schulpsychologen einen zeitlichen Ablauf der notwendigen

Maßnahmen entwerfen. Dabei soll der Schwerpunkt auf den Rahmenbedingungen liegen, die notwendig sind, eine inklusive

Beschulung und gute Begleitung des Kindes herzustellen.

Vor diesem Hintergrund sieht die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe wichtige Handlungsfelder darin,

dafür Sorge zu tragen, dass Schulleitung und Kollegen fundierte Informationen über den sonderpädagogischem Förder

bedarf im Bereich Hören durch den MSD erhalten, z.B. durch die Informationsmaterialien des ISB,

die Klassenlehrkraft bei der Inklusion der Schulanfängerin bezüglich der umzusetzenden Maßnahmen zu unterstützen

und beratend zu begleiten,

den Erziehungsberechtigten aufzuzeigen, dass sie bzw. ihr Kind und seine Lehrkräfte durch den MSD Hören vielfältige

Unterstützung erfahren können und dass das Kind ein Anrecht auf den Ausgleich von Nachteilen besitzt,

Kontakte mit dem zuständigen MSD Hören herzustellen und ihn um Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Förder

möglichkeiten zu bitten,

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eine SchiLF (siehe Kapitel 4.2.1) und einen Klassenelternabend in Kooperation mit dem MSD Hören zu moderieren, um

die Lehrkräfte und Eltern der Klasse über Maßnahmen zur Unterstützung und barrierefreien Unterrichtung von Kindern

mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu informieren sowie

weitere Unterstützungssysteme und -möglichkeiten im Blick zu behalten.

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