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Davon ausgehend entwirft die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe gemeinsam mit der Schulleitung

den folgenden Handlungsablauf:

1. Information der Schulleitung an die Erziehungsberechtigten über Unterstützung durch die

Beratungslehrkraft bzw. den Schulpsychologen

2. Treffen Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologe – Erziehungsberechtigte (Beachtung der Schweigepflicht)

Information über die Unterstützungsmöglichkeiten des MSD Hören

Weitergabe der Adresse der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle

3. Auch bei Nichtinanspruchnahme des MSD durch die Erziehungsberechtigten

mögliche Inanspruchnahme des MSD durch die Schule

4. Schulleitung: Ausloten der eigenen schulinternen (organisatorischen)

Spielräume bzgl. der Möglichkeiten, eine kleinere Klasse zu bilden

5. Überprüfung der Rahmenbedingungen der Beschulung durch den MSD

Raumakustik – Nachteilsausgleich – methodisch-didaktische Maßnahmen der Unterrichtsgestaltung/Stilleförderung/

Kommunikation mit eventuell folgenden Anträgen beim Sachaufwandsträger/Ausschöpfen der Möglichkeiten des

eigenen Schuletats oder des Fördervereins

6. Zu Schuljahresbeginn bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Einsetzen der individualisierten Unterstützungsmaßnahmen durch den MSD für Schüler und Lehrkräfte

7. SchiLF für die Lehrkräfte

Klassenelternabend für die Erziehungsberechtigten der Klassen unter Moderation

der Beratungslehrkraft bzw. des Schulpsychologen in Kooperation mit dem MSD

8. Durchführung regelmäßiger Jours fixes von

Schulleitung, Klassenleitung, Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologe; bei Bedarf unter Einbezug des MSD

Gemäß dem Auftrag sieht die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe ihre Aufgabe vor allem darin, gemeinsammit der

Schulleitung eine vorausschauende Planung zu entwerfen. Dies stellt einerseits sicher, dass mit ausreichendem zeitlichen

Vorlauf alle wichtigen Aspekte berücksichtigt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können. Damit wird vorge

beugt, dass mit dem Schuljahresanfang ein hoher Handlungsdruck entsteht. Ein impliziter Auftrag, den die Beratungslehr

kraft bzw. der Schulpsychologe übernimmt, besteht darin, den Inklusionsprozess zu beobachten und sensibel für mögliche

Reibungspunkte und Konflikte zu bleiben, die entstehen können, und dann in Kooperation mit der Schulleitung schnell zu

reagieren. Dies meint auch die Aufgabe, Lehrkräfte immer wieder aufzufordern zu prüfen, ob nicht bei manchen Lern- und

Leistungsschwierigkeiten Ursachen in der Behinderung zu suchen sind.

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Ähnliche idealtypische Abläufe können zu jedem Inklusionsfall bei sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förder

schwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung entworfen werden. Sie erhöhen die Handlungs

sicherheit aller Beteiligten. Letztlich wird nicht immer alles, was möglich ist, verwirklicht werden können, da die Ressourcen

der beteiligten Personen begrenzt bleiben. Das meint neben den zeitlichen Möglichkeiten, die eine Beratungslehrkraft bzw.

ein Schulpsychologe in die Vorbereitung und Begleitung eines Inklusionsfalles einbringen kann, auch den Umfang, mit dem

die MSD eingebunden werden können.