![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0028.png)
28
Davon ausgehend entwirft die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe gemeinsam mit der Schulleitung
den folgenden Handlungsablauf:
1. Information der Schulleitung an die Erziehungsberechtigten über Unterstützung durch die
Beratungslehrkraft bzw. den Schulpsychologen
2. Treffen Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologe – Erziehungsberechtigte (Beachtung der Schweigepflicht)
Information über die Unterstützungsmöglichkeiten des MSD Hören
Weitergabe der Adresse der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle
3. Auch bei Nichtinanspruchnahme des MSD durch die Erziehungsberechtigten
mögliche Inanspruchnahme des MSD durch die Schule
4. Schulleitung: Ausloten der eigenen schulinternen (organisatorischen)
Spielräume bzgl. der Möglichkeiten, eine kleinere Klasse zu bilden
5. Überprüfung der Rahmenbedingungen der Beschulung durch den MSD
Raumakustik – Nachteilsausgleich – methodisch-didaktische Maßnahmen der Unterrichtsgestaltung/Stilleförderung/
Kommunikation mit eventuell folgenden Anträgen beim Sachaufwandsträger/Ausschöpfen der Möglichkeiten des
eigenen Schuletats oder des Fördervereins
6. Zu Schuljahresbeginn bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Einsetzen der individualisierten Unterstützungsmaßnahmen durch den MSD für Schüler und Lehrkräfte
7. SchiLF für die Lehrkräfte
Klassenelternabend für die Erziehungsberechtigten der Klassen unter Moderation
der Beratungslehrkraft bzw. des Schulpsychologen in Kooperation mit dem MSD
8. Durchführung regelmäßiger Jours fixes von
Schulleitung, Klassenleitung, Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologe; bei Bedarf unter Einbezug des MSD
Gemäß dem Auftrag sieht die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe ihre Aufgabe vor allem darin, gemeinsammit der
Schulleitung eine vorausschauende Planung zu entwerfen. Dies stellt einerseits sicher, dass mit ausreichendem zeitlichen
Vorlauf alle wichtigen Aspekte berücksichtigt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können. Damit wird vorge
beugt, dass mit dem Schuljahresanfang ein hoher Handlungsdruck entsteht. Ein impliziter Auftrag, den die Beratungslehr
kraft bzw. der Schulpsychologe übernimmt, besteht darin, den Inklusionsprozess zu beobachten und sensibel für mögliche
Reibungspunkte und Konflikte zu bleiben, die entstehen können, und dann in Kooperation mit der Schulleitung schnell zu
reagieren. Dies meint auch die Aufgabe, Lehrkräfte immer wieder aufzufordern zu prüfen, ob nicht bei manchen Lern- und
Leistungsschwierigkeiten Ursachen in der Behinderung zu suchen sind.
-
-
-
-
Ähnliche idealtypische Abläufe können zu jedem Inklusionsfall bei sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förder
schwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung entworfen werden. Sie erhöhen die Handlungs
sicherheit aller Beteiligten. Letztlich wird nicht immer alles, was möglich ist, verwirklicht werden können, da die Ressourcen
der beteiligten Personen begrenzt bleiben. Das meint neben den zeitlichen Möglichkeiten, die eine Beratungslehrkraft bzw.
ein Schulpsychologe in die Vorbereitung und Begleitung eines Inklusionsfalles einbringen kann, auch den Umfang, mit dem
die MSD eingebunden werden können.