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4.1.2 Praxisbeispiel: Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Unterrichtsbeobachtung

Robert, ein Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Down-Syndrom), besucht die 5. Jahr

gangsstufe einer Mittelschule. Er spricht kaum und nimmt auch nur sehr wenig Kontakt mit Klassenkamera

den auf. In der Grundschulzeit wurde Robert an einer Grundschule mit Schulprofil Inklusion lernzieldifferent

unterrichtet. Er hatte von Beginn der Beschulung an einen Schulbegleiter: Robert benötigt Unterstützung im lebens

praktischen Bereich, z.B. kann er sich nicht alleine an- und ausziehen. Auch ist er motorisch beeinträchtigt, so dass er

den Stift kaum halten kann. Vom Sonderpädagogen der Grundschule wurde er gezielt unterstützt und gefördert. Die

Erziehungsberechtigten wünschen auch nach der Grundschule eine inklusive Beschulung an einer Regelschule.

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Die Klassenlehrkraft wendet sich zu Schuljahresbeginn an den zuständigen Schulpsychologen mit dem Auftrag,

die bislang vorliegenden Ergebnisse der Diagnostik zusammenzustellen, sie gegebenenfalls durch eine weitere Diagnostik

zu ergänzen

über Unterrichtsbeobachtungen Aufschluss zur alltäglichen Lernsituation zu gewinnen, um so Hilfestellungen für eine

passgenaue Umsetzung der individuellen Förderung zu erhalten.

Ergänzend kann sich die Klassenlehrkraft bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Förderung des sozialen Miteinanders in

Klasse vom Schulpsychologen oder MSD beraten lassen.

Der Schulpsychologe sieht als notwendige Voraussetzung dafür, dem Anliegen der Klassenlehrkraft gerecht werden zu kön

nen, sich über Unterrichtsbeobachtungen und eine pädagogisch-psychologische Diagnostik ein differenziertes Bild von dem

Schüler und dessen Bedarfen zu machen.

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Folgende Schwerpunkte können gesetzt werden:

Zusammenstellung der bisherigen Entwicklung: Zeugnisse, vorliegender Förderdiagnostischer Bericht der MSD

Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, Beratung insbesondere im Hinblick auf eine ggf. erforderliche

ergänzende pädagogisch-psychologische Diagnostik, ggf. Einholen des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten

zu weiterer Testdiagnostik

ggf. Schweigepflichtentbindung von den Erziehungsberechtigten als Voraussetzung für eine Information der Lehrkraft

Einsicht in die aktuelle Förderplanung der Grundschule (Kontakt mit den Grundschullehrkräften der vergangenen Jahre,

Unterlagen der Erziehungsberechtigten)

Kontakt (eventuell „Runder Tisch“) mit den Hauptansprechpartnern der Erziehungsberechtigten während der Grund

schulzeit (Klassenlehrkraft, Sonderpädagogen, Beratungslehrkraft, Schulpsychologe)

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aktuelle Lernstandsdiagnostik und Ableitung individueller Förderziele (Einschätzungskriterien: „kann er“/„kann er manch

mal“/„kann er nicht“; Schwerpunktsetzung im Bereich „kann er manchmal“)

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Absprache der Förderhinweise mit Klassenlehrkraft, Schulbegleiter und Erziehungsberechtigten in enger Kooperation mit

dem zuständigen MSD („Runder Tisch“) auf der Grundlage des erstellten Förderplans

Bei der Planung der Unterrichtsbeobachtung verfolgt der Schulpsychologe folgende Zielsetzungen und Beobachtungs

bereiche:

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unmittelbarer Eindruck von Rolle/Verhalten des Schülers im neuen Klassenverband

Wahrnehmung und Beschreibung seiner Kompetenzen

Erfassen grundlegender Bedarfe, auch vor dem Hintergrund: Was ist notwendig? Was ist momentan besonders

relevant? Was kann in der Klasse von der Klassenlehrkraft geleistet werden, was nicht?

Dabei kann sie z.B. auf folgende Arbei

tshilfen zurückgreifen:

Schülerbeobachtungsbogen (Beispiel siehe S. 24): Strukturiertes Blatt für die freie Mitschrift zu den Aspekten Sozial

verhalten, Arbeitsverhalten oder Lernverhalten

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ISB-Material „Individuell fördern“ (

www.foerdern-individuell.de

)