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4.1.2 Praxisbeispiel: Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Unterrichtsbeobachtung
Robert, ein Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Down-Syndrom), besucht die 5. Jahr
gangsstufe einer Mittelschule. Er spricht kaum und nimmt auch nur sehr wenig Kontakt mit Klassenkamera
den auf. In der Grundschulzeit wurde Robert an einer Grundschule mit Schulprofil Inklusion lernzieldifferent
unterrichtet. Er hatte von Beginn der Beschulung an einen Schulbegleiter: Robert benötigt Unterstützung im lebens
praktischen Bereich, z.B. kann er sich nicht alleine an- und ausziehen. Auch ist er motorisch beeinträchtigt, so dass er
den Stift kaum halten kann. Vom Sonderpädagogen der Grundschule wurde er gezielt unterstützt und gefördert. Die
Erziehungsberechtigten wünschen auch nach der Grundschule eine inklusive Beschulung an einer Regelschule.
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Die Klassenlehrkraft wendet sich zu Schuljahresbeginn an den zuständigen Schulpsychologen mit dem Auftrag,
•
die bislang vorliegenden Ergebnisse der Diagnostik zusammenzustellen, sie gegebenenfalls durch eine weitere Diagnostik
zu ergänzen
•
über Unterrichtsbeobachtungen Aufschluss zur alltäglichen Lernsituation zu gewinnen, um so Hilfestellungen für eine
passgenaue Umsetzung der individuellen Förderung zu erhalten.
Ergänzend kann sich die Klassenlehrkraft bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Förderung des sozialen Miteinanders in
Klasse vom Schulpsychologen oder MSD beraten lassen.
Der Schulpsychologe sieht als notwendige Voraussetzung dafür, dem Anliegen der Klassenlehrkraft gerecht werden zu kön
nen, sich über Unterrichtsbeobachtungen und eine pädagogisch-psychologische Diagnostik ein differenziertes Bild von dem
Schüler und dessen Bedarfen zu machen.
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Folgende Schwerpunkte können gesetzt werden:
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Zusammenstellung der bisherigen Entwicklung: Zeugnisse, vorliegender Förderdiagnostischer Bericht der MSD
•
Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, Beratung insbesondere im Hinblick auf eine ggf. erforderliche
ergänzende pädagogisch-psychologische Diagnostik, ggf. Einholen des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten
zu weiterer Testdiagnostik
•
ggf. Schweigepflichtentbindung von den Erziehungsberechtigten als Voraussetzung für eine Information der Lehrkraft
•
Einsicht in die aktuelle Förderplanung der Grundschule (Kontakt mit den Grundschullehrkräften der vergangenen Jahre,
Unterlagen der Erziehungsberechtigten)
•
Kontakt (eventuell „Runder Tisch“) mit den Hauptansprechpartnern der Erziehungsberechtigten während der Grund
schulzeit (Klassenlehrkraft, Sonderpädagogen, Beratungslehrkraft, Schulpsychologe)
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aktuelle Lernstandsdiagnostik und Ableitung individueller Förderziele (Einschätzungskriterien: „kann er“/„kann er manch
mal“/„kann er nicht“; Schwerpunktsetzung im Bereich „kann er manchmal“)
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•
Absprache der Förderhinweise mit Klassenlehrkraft, Schulbegleiter und Erziehungsberechtigten in enger Kooperation mit
dem zuständigen MSD („Runder Tisch“) auf der Grundlage des erstellten Förderplans
Bei der Planung der Unterrichtsbeobachtung verfolgt der Schulpsychologe folgende Zielsetzungen und Beobachtungs
bereiche:
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•
unmittelbarer Eindruck von Rolle/Verhalten des Schülers im neuen Klassenverband
•
Wahrnehmung und Beschreibung seiner Kompetenzen
•
Erfassen grundlegender Bedarfe, auch vor dem Hintergrund: Was ist notwendig? Was ist momentan besonders
relevant? Was kann in der Klasse von der Klassenlehrkraft geleistet werden, was nicht?
Dabei kann sie z.B. auf folgende Arbei
tshilfen zurückgreifen:•
Schülerbeobachtungsbogen (Beispiel siehe S. 24): Strukturiertes Blatt für die freie Mitschrift zu den Aspekten Sozial
verhalten, Arbeitsverhalten oder Lernverhalten
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•
ISB-Material „Individuell fördern“ (
www.foerdern-individuell.de)