Table of Contents Table of Contents
Previous Page  22 / 116 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 22 / 116 Next Page
Page Background

22

Im Projekt einbezogene

Unterstützungs-

maßnahmen

2

Grundsätzlich ist mit Schul-

aufsichtsbezirk der Regierungs-

bezirk gemeint. Schulartspe-

zifische Lösungen wie der

Zuschnitt der Aufsichtsbezirke

für die Ministerialbeauftragten

für die Beruflichen Oberschu-

len oder die Schulämter im

Bereich der Grund- und Mit-

telschulen müssen mitgedacht

werden.

Zuständigkeiten im

Unterstützungssystem

Abgrenzung des

Unterstützungssystems

2.2.3. Das Verständnis im Modellprojekt REGIUS

Definition

Im Modellprojekt REGIUS sollen grundsätzlich alle von der regionalen

Schulaufsicht und Staatlichen Schulberatungsstelle angebotenen und

durchgeführten Maßnahmen betrachtet werden, die Schulen in einem

Schulaufsichtsbezirk

2

(Niederbayern) dabei unterstützen, ihre Aufgaben

bestmöglich wahrzunehmen, eigene und vorgegebene Entwicklungs-

und Qualitätsziele zu verwirklichen, bildungspolitische Vorgaben zu er-

füllen sowie die Weiterentwicklung der Professionalität der Lehrkräfte

zu sichern. Das Gesamt dieser Maßnahmen wird als „Regionales Unter-

stützungssystem“ bezeichnet, wobei dieses diverse Subsysteme umfasst.

Nicht einbezogen werden analoge und digitale Informationsangebote

wie Publikationen oder die Online-Informationsplattformen der einzel-

nen Schularten.

Im Kontext von REGIUS wird der System-Begriff nicht in einem streng

wissenschaftlichen Verständnis gebraucht. Singular und Plural

„Unterstützungssystem(e)“ werden gleichbedeutend verwendet. Zur

Vereinfachung wird auch von „Unterstützung“ und „Unterstützern“ ge-

sprochen, wenn die unterschiedlichen Kategorien von Maßnahmen und

Experten bzw. Multiplikatoren subsumiert werden.

Die regionale Unterstützung ist für die Schulen besonders wichtig. Die

Zuständigkeit dafür liegt je nach Schulart bei Regierung (und Schuläm-

tern) oder MB-Dienststellen sowie bei der Staatlichen Schulberatungs-

stelle, wobei die Erstqualifizierung der Unterstützer und die Erarbeitung

inhaltlicher Konzepte häufig überregional erfolgen.

Einschränkungen – Abgrenzungen

Aufgrund der Verflechtung mit schulaufsichtlichen Aufgaben im engeren

Sinne wurde es als nicht geboten erachtet, die Unterstützungsleistun-

gen der Fachmitarbeiter bei Regierung und MB-Dienststellen selbst zu

thematisieren. Daher wurde auch die von diesen organisierte regionale

Lehrerfortbildung (RLFB) nicht explizit analysiert. Gleichwohl lassen sich

Faktoren für gelingende Unterstützung und Empfehlungen zur Weiter-

entwicklung auch auf diese Bereiche übertragen.

Ergänzend zu den staatlich vorgehaltenen Unterstützungsangeboten

gibt es für die Schulen zu bestimmten Themengebieten auch hilfreiche

nichtstaatliche Angebote, beispielsweise im Bereich kirchlicher Träger

oder wirtschaftsnaher Anbieter. Sie sind nicht explizit Untersuchungsge-

genstand, da sie nicht in die staatliche Zuständigkeit fallen.