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Berichterstattungspflicht
der Unterstützer
Erstqualifizierung
der Unterstützer
Die Aufgabenbeschreibung ist allerdings nur eine wichtige Vorausset-
zung für einen zielgerichteten Einsatz. Wichtig ist offensichtlich auch das
Festschreiben der Einsatzgebiete, der Modalitäten und einer Verpflich-
tung, die Aufgabe bei Bedarf auch anzunehmen (vgl. 4.2.4.). Es wurde
häufiger berichtet, dass Multiplikatoren nach der Ausbildung nicht zur
Verfügung standen oder nur zu räumlichen und zeitlichen Konditionen,
die der Unterstützer selbst bestimmte.
Berichterstattungspflicht
Anzahl Angebote
Ja, davon …
an die Schulaufsicht
121
an das ISB
22
an die Schulberatungs-
stelle
10
an die ALP
6
an das StMUK
5
an andere Unterstützer 1
Summe
165
Nein
50
Nein, nur Übermittlung von Teilnehmerzahlen/
Bilanzen
14
Nicht bekannt
2
Summe
231
Tabelle 6: Berichterstattungspflicht der Unterstützer
Neben einer klaren Aufgabenbeschreibung ist auch die Festlegung einer
Berichterstattungspflicht an die jeweils zuständigen Stellen nötig. Bei ca.
¼ der Angebote ist sie nicht oder nicht in ausreichendem Maße gege-
ben. Zu bedenken ist, dass es Unterstützungsangebote gibt, die ohne
Ressourcen für die Unterstützer auskommen (müssen) und in solchen
Fällen der Dokumentationsaufwand minimiert wird.
Erstqualifizierung
Anzahl Angebote
Lehrgang ALP
135
Lehrgang Schulaufsicht
28
Studium
20
keine Erstqualifizierung
50
Summe
224
Mehrfachnennungen waren möglich.
Tabelle 7: Erstqualifizierung der Unterstützer
Sowohl die Erstqualifizierung als auch die fachliche Begleitung von Un-
terstützern sind wichtige Stellschrauben für die Qualität von Unterstüt-
zung. Insofern ist zu prüfen, ob nicht immer eine solche erforderlich ist,
ob als Voraussetzung oder als Fort- und ggf. Weiterbildung. Umfang und
Intensität könnten an den konkreten Bedarf angepasst werden.