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2. Förderung durch Dritte

Hierzu zählen Zuwendungen in Form von Geld- und Sachspenden der Eltern, des Fördervereins, politi-

scher Stiftungen, Unternehmen oder sonstiger Einrichtungen. In der Regel findet Ihr die beste Unterstüt-

zung beim Elternbeirat, dem Fördererverein der Schule oder anderen schulnahen Personen (z.B. ehe-

malige Schüler), die als Privatpersonen oder Unternehmen Aktivitäten an „ihrer“ Schule unterstützen.

Prüft aber bei allen Spendern, ob deren Absichten und Tätigkeiten nicht den Grundsätzen der Schule

und der SMV widersprechen.

Stiftungen fördern meist nur Projekte, die auch gesellschaftspolitischen Charakter haben und gemein-

nützig sind. Außerdem verlangen sie nach Abschluss des Projekts meist einen ausführlichen Finanz-

bericht und Kopien der Belege.

Seid vorsichtig bei Angeboten von Parteien und anderen politischen Gruppierungen, insbesondere aus der

linken oder rechten Szene. Fragt im Zweifelsfall lieber die Schulleitung, ob ihr die Spende annehmen dürft.

3. Finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesschülerrats

Bei Veranstaltungen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesschülerrats (LSR) auf den unter-

schiedlichen Ebenen (Stadt-, Landkreis-, Bezirks- oder Landesebene) stattfinden, werden eure Kosten

erstattet. Darüber hinaus kann der LSR – im gewissen Umfang – einzelne Projekte aus den SMV-Geldern

des Kultusministeriums unterstützen.

Tipps und Tricks

Tut Gutes und redet auch darüber: Leistet gute Öffentlichkeitsarbeit und pflegt regelmäßigen

Kontakt mit euren Unterstützern. Denn die meisten Privatpersonen oder Firmen unterstützen

lieber Initiativen und Vereine, die sie gut kennen und über deren Tätigkeit sie Bescheid wissen.

Der persönliche Kontakt ist dabei sehr wichtig.

Unternehmen dürfen geleistete Spenden in begrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Als Beleg

benötigen sie eine Spendenbescheinigung. Die SMV kann selbst keine solche Bescheinigung

ausstellen. Jedoch gibt es in diesem Fall zwei Lösungsmöglichkeiten:

Eure Schule kann in Vertretung des Sachaufwandsträgers Spendenbescheinigungen ausstellen.

Die Ausstellung kann der Schulleiter selbst oder eine von ihr beauftragte Person (bspw. eine

Lehrkraft) vornehmen. Aus der Spendenbescheinigung muss ersichtlich sein, dass im Auftrag

der Schulleitung gehandelt wird, etwa indem als Aussteller der Spendenbescheinigung die Schule

benannt und dies auch durch den Schulstempel deutlich gemacht wird.

Zur Abwicklung der Spenden bittet den Sachaufwandsträger, ein Bankkonto für Zwecke der

SMV einzurichten. Von der Verwendung eines privaten Kontos des Schulleiters, einer Lehrkraft

oder eines volljährigen Schülers ist aus haftungsrechtlichen Gründen abzuraten.

Auch der Förderverein eurer Schule kann eine Spendenbescheinigung ausstellen, aber nur dann,

wenn die Spende dem Förderverein auch tatsächlich zufließt. Geht die Spende hingegen auf

dem für die SMV eingerichteten Konto des Sachaufwandsträgers ein, kann der Förderverein

keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Auch mit einer Tombola könnt ihr Geld verdienen. Die schönen Preise könnt ihr besorgen, indem

ihr Firmen um Sachspenden bittet.

Die genauen rechtlichen Regelungen findet ihr in folgenden Paragraphen der Schulordnungen:

§ 14 GSO, § 14 RSO § 14 MSO, § 14 BSO, § 15 FOBOSO, § 5 VSO-F.