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Eigene Mittel aus SMV-Aktionen

Mit Aktionen wie einem Kuchenverkauf beim Eltern-

sprechtag oder einem Adventsbasar könnt ihr in begrenz-

tem Umfang auch selbst Geld verdienen. Beachtet dabei

aber, dass die SMV als Organ einer öffentlichen Einrich-

tung grundsätzlich der Privatwirtschaft keine Konkurrenz

machen darf. Ein einmaliger Verkauf ist (meist) erlaubt,

ständige Konkurrenz zum örtlichen Einzelhandel dagegen

nicht! So könnt ihr als einmalige Aktion beim Frühlingsfest

die im Schulgarten selbst gezüchteten Blumen verkaufen.

Ein fester Blumenstand, der das ganze Jahr hindurch ge-

öffnet ist, ist jedoch verboten.

Tipps und Tricks

Verlangt beim Elternabend für eure Kuchen und den Kaffee kein Geld, sondern bittet um eine

kleine Spende für die SMV. Manchmal kommt dabei mehr Geld zusammen, als wenn man den

Kuchen verkauft.

Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die SMV als letzten Ausweg die Mitschüler um

freiwillige finanzielle Unterstützung bitten. Eine solche Vorgehensweise sollte aber im Schulforum

besprochen werden.

Verwaltung der Finanzen

Um den Überblick über eure Finanzen zu behalten und eure Gelder zu verwalten, wählt ihr am besten

einen Verantwortlichen. Dieser Kassenwart hat die Aufgabe, ein Kassenbuch zu führen, in dem er alle

Einnahmen und Ausgaben mit Datum und Beleg-Nummer auflistet. Nummeriert die Belege und heftet

sie in einem Ordner ab oder klebt sie in ein Heft, dann findet ihr sie bei Bedarf schneller wieder. Denn

dann genügt ein Blick in die Auflistung, und ihr wisst, nach welcher Nummer ihr suchen müsst.

Die Verwaltung des Geldes, einschließlich der Kontoführung, obliegt dem Schülerausschuss gemein-

sam mit einer von der Schulleitung bestimmten Lehrkraft. Meist ist das die Verbindungslehrkraft. Dabei

ist es sinnvoll, die konkrete Verfügungsbefugnis für das vom Sachaufwandsträger eingerichtete SMV-

Konto der Lehrkraft zu übertragen, da Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gar nicht oder

nur beschränkt geschäftsfähig sind und in den meisten Fällen bei Rechtsgeschäften auf die Zustim-

mung der Eltern angewiesen sind.

Überprüft mindestens einmal im Jahr die SMV-Kasse, das Kassenbuch und die Kontoauszüge. Diese

Aufgabe kann von einem Kassenprüfungsausschuss übernommen werden. Eine regelmäßige Über-

prüfung erfolgt weiterhin durch ein Mitglied der Schulleitung und ein Mitglied der Klassensprecher-

versammlung.