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Eigene Mittel aus SMV-Aktionen
Mit Aktionen wie einem Kuchenverkauf beim Eltern-
sprechtag oder einem Adventsbasar könnt ihr in begrenz-
tem Umfang auch selbst Geld verdienen. Beachtet dabei
aber, dass die SMV als Organ einer öffentlichen Einrich-
tung grundsätzlich der Privatwirtschaft keine Konkurrenz
machen darf. Ein einmaliger Verkauf ist (meist) erlaubt,
ständige Konkurrenz zum örtlichen Einzelhandel dagegen
nicht! So könnt ihr als einmalige Aktion beim Frühlingsfest
die im Schulgarten selbst gezüchteten Blumen verkaufen.
Ein fester Blumenstand, der das ganze Jahr hindurch ge-
öffnet ist, ist jedoch verboten.
Tipps und Tricks
Verlangt beim Elternabend für eure Kuchen und den Kaffee kein Geld, sondern bittet um eine
kleine Spende für die SMV. Manchmal kommt dabei mehr Geld zusammen, als wenn man den
Kuchen verkauft.
Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die SMV als letzten Ausweg die Mitschüler um
freiwillige finanzielle Unterstützung bitten. Eine solche Vorgehensweise sollte aber im Schulforum
besprochen werden.
Verwaltung der Finanzen
Um den Überblick über eure Finanzen zu behalten und eure Gelder zu verwalten, wählt ihr am besten
einen Verantwortlichen. Dieser Kassenwart hat die Aufgabe, ein Kassenbuch zu führen, in dem er alle
Einnahmen und Ausgaben mit Datum und Beleg-Nummer auflistet. Nummeriert die Belege und heftet
sie in einem Ordner ab oder klebt sie in ein Heft, dann findet ihr sie bei Bedarf schneller wieder. Denn
dann genügt ein Blick in die Auflistung, und ihr wisst, nach welcher Nummer ihr suchen müsst.
Die Verwaltung des Geldes, einschließlich der Kontoführung, obliegt dem Schülerausschuss gemein-
sam mit einer von der Schulleitung bestimmten Lehrkraft. Meist ist das die Verbindungslehrkraft. Dabei
ist es sinnvoll, die konkrete Verfügungsbefugnis für das vom Sachaufwandsträger eingerichtete SMV-
Konto der Lehrkraft zu übertragen, da Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gar nicht oder
nur beschränkt geschäftsfähig sind und in den meisten Fällen bei Rechtsgeschäften auf die Zustim-
mung der Eltern angewiesen sind.
Überprüft mindestens einmal im Jahr die SMV-Kasse, das Kassenbuch und die Kontoauszüge. Diese
Aufgabe kann von einem Kassenprüfungsausschuss übernommen werden. Eine regelmäßige Über-
prüfung erfolgt weiterhin durch ein Mitglied der Schulleitung und ein Mitglied der Klassensprecher-
versammlung.