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BayEUG: Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz • GrSO: Schulordnung für die Grundschulen in Bayern• MSO: Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern

• BaySchFG: Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz • RSO: Schulordnung für die Realschulen in Bayern • GSO: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern • VSO-F: Schulordnung für die

Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung in Bayern • GSG: Gesetz zum Schutz der Gesundheit • SchUntV: Schülerunterlagenverordnung.

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2 | 2016

Schule & wir

RECHT

Gymnasium

Vertretungsplan online

Unsere Tochter besucht das örtliche Gymnasium.

Für uns bedeuten Änderungen im Stundenplan

einen Organisationsaufwand. Es wäre ein großer

Vorteil, wenn wir den Vertretungsplan online

einsehen könnten. Geht das?

Erhan M., per E-Mail

Schulen können auf ihrer Homepage über Stun-

denplanänderungen, z. B. Fächertausch, Vertre-

tungen etc., informieren. In der Regel geschieht

dies in einem passwortgeschützten Bereich, der

nur für Schulleitung, Lehrkräfte, Verwaltungs-

personal, Schüler und Erziehungsberechtigte

der jeweiligen Schule zugänglich ist, da diese

Informationen oft mit personenbezogenen Daten

verbunden sind.

Grundschule

Überraschende Proben

Die 3. Klasse meines Sohnes hat laut Stunden-

plan am Dienstag und Freitag HSU-Unterricht.

Die Lehrerin kündigte an, demnächst eine Probe

zu schreiben. Alle bereiteten sich daher auf die

Stunden am Dienstag bzw. Freitag vor. Über-

raschenderweise wurde die Probe aber am

Donnerstag in der Deutschstunde geschrieben.

Ist das zulässig?

Petra B., per E-Mail

Der Unterricht an Grundschulen findet nach den

zu Schuljahresbeginn festgesetzten Stunden-

plänen statt. Sinn und Zweck der Stundenpläne

ist es, Schülerinnen und Schülern, Eltern und

Lehrkräften einen geordneten Schulbetrieb

und eine geordnete Unterrichtsvorbereitung zu

ermöglichen. Entsprechend ist für Änderungen

des Klassenstundenplans die Zustimmung der

Schulleitung und die rechtzeitige Bekanntgabe

an die Schüler nötig (§ 33 GrSO). Dies gilt nicht

für Stundenplanverschiebungen innerhalb eines

Schultags, wohl aber bei der Verlegung einzelner

Stunden auf andere Tage. Eine Probe sollte daher

nur an solchen Tagen stattfinden, an denen das

jeweilige Fach im Stundenplan vorgesehen ist.

Mittelschule

Klassenumbildung während

des Schuljahres

Mein Sohn besucht die 7. Klasse einer Mittelschule.

Ich möchte ihn in eine Parallelklasse versetzen las-

sen, da seine Klasse recht unruhig ist. Die Lehrkräf-

te haben mir dazu geraten. In Kürze habe ich hierzu

ein Gespräch mit dem Rektor. Auf welche Rechte

kann ich mich dabei berufen?

Klaus B., per E-Mail

Der Unterricht an der Mittelschule wird in Klassen

erteilt, die die Schulleitung entsprechend der Richt-

linien nach pädagogischen und schulorganisatori-

schen Erfordernissen bildet (§ 36 MSO). Aufgabe der

Schulleitung ist es auch, die Zuteilung der Schüler zu

Klassen und Gruppen zu regeln (§ 27 LDO). Aufgrund

der zahlreichen Gesichtspunkte, die bei dieser Ent-

scheidung zu berücksichtigen sind, können dem ein-

zelnen Schüler keine Rechte auf Zuteilung zu einer

bestimmten Klasse eingeräumt werden. Allerdings

können pädagogische Aspekte bei der Klassenbil-

dung eine wichtige Rolle spielen. Diese können in

einem Gespräch mit der Schulleitung besprochen

werden. Ob eine Änderung der Klasseneinteilung

ausnahmsweise während des laufenden Schuljahrs

zweckmäßig ist, wird die Schulleitung gewissenhaft

abwägen.

(hg)

Nachgefragt

Mehr unter: www.km.bayern.de/recht

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schuleundwir@stmbw.bayern.de