BayEUG: Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz • GrSO: Schulordnung für die Grundschulen in Bayern• MSO: Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern
• BaySchFG: Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz • RSO: Schulordnung für die Realschulen in Bayern • GSO: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern • VSO-F: Schulordnung für die
Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung in Bayern • GSG: Gesetz zum Schutz der Gesundheit • SchUntV: Schülerunterlagenverordnung.
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2 | 2016
Schule & wir
RECHT
Gymnasium
Vertretungsplan online
Unsere Tochter besucht das örtliche Gymnasium.
Für uns bedeuten Änderungen im Stundenplan
einen Organisationsaufwand. Es wäre ein großer
Vorteil, wenn wir den Vertretungsplan online
einsehen könnten. Geht das?
Erhan M., per E-Mail
Schulen können auf ihrer Homepage über Stun-
denplanänderungen, z. B. Fächertausch, Vertre-
tungen etc., informieren. In der Regel geschieht
dies in einem passwortgeschützten Bereich, der
nur für Schulleitung, Lehrkräfte, Verwaltungs-
personal, Schüler und Erziehungsberechtigte
der jeweiligen Schule zugänglich ist, da diese
Informationen oft mit personenbezogenen Daten
verbunden sind.
Grundschule
Überraschende Proben
Die 3. Klasse meines Sohnes hat laut Stunden-
plan am Dienstag und Freitag HSU-Unterricht.
Die Lehrerin kündigte an, demnächst eine Probe
zu schreiben. Alle bereiteten sich daher auf die
Stunden am Dienstag bzw. Freitag vor. Über-
raschenderweise wurde die Probe aber am
Donnerstag in der Deutschstunde geschrieben.
Ist das zulässig?
Petra B., per E-Mail
Der Unterricht an Grundschulen findet nach den
zu Schuljahresbeginn festgesetzten Stunden-
plänen statt. Sinn und Zweck der Stundenpläne
ist es, Schülerinnen und Schülern, Eltern und
Lehrkräften einen geordneten Schulbetrieb
und eine geordnete Unterrichtsvorbereitung zu
ermöglichen. Entsprechend ist für Änderungen
des Klassenstundenplans die Zustimmung der
Schulleitung und die rechtzeitige Bekanntgabe
an die Schüler nötig (§ 33 GrSO). Dies gilt nicht
für Stundenplanverschiebungen innerhalb eines
Schultags, wohl aber bei der Verlegung einzelner
Stunden auf andere Tage. Eine Probe sollte daher
nur an solchen Tagen stattfinden, an denen das
jeweilige Fach im Stundenplan vorgesehen ist.
Mittelschule
Klassenumbildung während
des Schuljahres
Mein Sohn besucht die 7. Klasse einer Mittelschule.
Ich möchte ihn in eine Parallelklasse versetzen las-
sen, da seine Klasse recht unruhig ist. Die Lehrkräf-
te haben mir dazu geraten. In Kürze habe ich hierzu
ein Gespräch mit dem Rektor. Auf welche Rechte
kann ich mich dabei berufen?
Klaus B., per E-Mail
Der Unterricht an der Mittelschule wird in Klassen
erteilt, die die Schulleitung entsprechend der Richt-
linien nach pädagogischen und schulorganisatori-
schen Erfordernissen bildet (§ 36 MSO). Aufgabe der
Schulleitung ist es auch, die Zuteilung der Schüler zu
Klassen und Gruppen zu regeln (§ 27 LDO). Aufgrund
der zahlreichen Gesichtspunkte, die bei dieser Ent-
scheidung zu berücksichtigen sind, können dem ein-
zelnen Schüler keine Rechte auf Zuteilung zu einer
bestimmten Klasse eingeräumt werden. Allerdings
können pädagogische Aspekte bei der Klassenbil-
dung eine wichtige Rolle spielen. Diese können in
einem Gespräch mit der Schulleitung besprochen
werden. Ob eine Änderung der Klasseneinteilung
ausnahmsweise während des laufenden Schuljahrs
zweckmäßig ist, wird die Schulleitung gewissenhaft
abwägen.
(hg)
Nachgefragt
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