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I Der Schulversuch Flexible Grundschule: Grundlagen, Ziele, Ergebnisse
Über den Lernfortschritt und den Lernerfolg
der Kinder werden die Erziehungsberechtigten
in der Flexiblen Grundschule regelmäßig infor-
miert. Zudem kann das Zwischenzeugnis durch
ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch
ersetzt werden. Zu diesem Gespräch kommen
die am Lernprozess Beteiligten (Schülerin bzw.
Schüler, Eltern, Klassenlehrkraft) zusammen und
besprechen miteinander den aktuellen Lern- und
Leistungsstand des Kindes. So können im Dialog
Stärken hervorgehoben und Schwächen aufge-
zeigt werden. Gemeinsam werden gangbare Un-
terstützungsmöglichkeiten entwickelt und (ge-
gebenenfalls) Schwerpunkte gesetzt. Am Ende
werden konkrete und kindgerechte Zielvereinba-
rungen geschlossen, um das künftige Lernen in
gemeinsamer Verantwortung zu optimieren.
Flexible Verweildauer
Die Regelbesuchszeit in der flexiblen Eingangs-
stufe beträgt zwei Schuljahre. In Anpassung an
die individuelle Lern- und Leistungsfähigkeit er-
öffnet das Konzept Kindern, die in ihrer Lern- und
Sozialentwicklung sehr schnell voranschreiten,
die Möglichkeit, bereits nach einem Schulbe-
suchsjahr in die Jahrgangsstufe 3 aufzurücken.
Schülerinnen und Schüler, die nach zwei Schul-
besuchsjahren die notwendigen Kompetenzen
noch nicht in ausreichendem Maße erworben ha-
ben, können die flexible Eingangsstufe ein drittes
Schulbesuchsjahr besuchen, ohne dass ein Wech-
sel des Klassenverbandes erforderlich wird. Die-
ses Schulbesuchsjahr wird nicht auf die Pflicht-
schulzeit angerechnet und nicht als Wiederho-
lungsjahr gewertet.
In den Entscheidungsprozess hinsichtlich der
Verweildauer sind die Erziehungsberechtigten in-
tensiv eingebunden. Die abschließende Entschei-
dung über die einjährige Verweildauer treffen die
Erziehungsberechtigten nach Beratung durch die
Schule. Die Entscheidung über eine dreijährige
Verweildauer soll im Einvernehmen zwischen der
Schulleitung und den Erziehungsberechtigten ge-
troffen werden. Kann eine einvernehmliche Ent-
scheidung nicht erzielt werden, entscheidet das
Staatliche Schulamt nach Anhörung eines Schul-
psychologen.
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
mit Eltern
Die Veränderungen im Unterricht, die ver-
stärkte Berücksichtigung des individuellen Lern-
fortschritts und die Möglichkeit einer flexiblen
Verweildauer erfordern eine intensive und ver-
trauensvolle Bildungs- und Erziehungspartner-
schaft zwischen Eltern und Lehrkräften. Diese
Partnerschaft verlangt einen gegenseitig wert-
schätzenden Umgangsstil sowie Transparenz in
Zielen, Themen, Methoden und Arbeitsweisen der
Flexiblen Grundschule. Die Lehrkräfte informie-
ren und beraten die Eltern in Eltern- und Lern-
entwicklungsgesprächen, bitten sie aber auch um
Unterstützung der Kinder im Schulalltag sowie
um ihre Mitwirkung, z.B. bei der Erarbeitung des
Schulentwicklungsprogramms oder bei der Aus-
arbeitung des schulspezifischen Konzepts zur Bil-
dungs- und Erziehungspartnerschaft.
Wohlbefinden, Schulfreude und Kontinuität im
Bildungsverlauf werden darüber hinaus durch
entsprechende Maßnahmen an den Übergängen
von der Kindertageseinrichtung zur flexiblen Ein-
gangsstufe und dann in die Jahrgangsstufen 3 und
4 begünstigt. Zum Gelingen der Bildungs- und
Erziehungsprozesse an diesen Schnittstellen tra-
gen beispielsweise gegenseitige Hospitationen der
Lehrkräfte bzw. der Fachkräfte der Kindertagesein-
richtungen, gemeinsame Fortbildungen und eine
gezielte Weiterführung der für die Schülerinnen
und Schüler bekannten Arbeits- und Unterrichts-
methoden in den Jahrgangsstufen 3 und 4 bei.