

Die Fachschaftsleitung am Gymnasium in Bayern
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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln
Im Funktionenkatalog (S. 6) wird hierzu Folgendes ausgeführt:
b) Qualitätsentwicklung im Vorfeld schriftlicher Leistungsnachweise (ge-
mäß dem Qualitätsverständnis im ISB-Leitfaden „Fachschaftsleitung“),
Durchsicht der Schulaufgaben und Kurzarbeiten bzw. in Fächern, in
denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, Durchsicht kleiner
schriftlicher Leistungsnachweise (insb. anfallende Stegreifaufgaben
und Kurzarbeiten), jeweils mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der An-
forderungen in einer für die Schulleitung und die Fachkollegin bzw.
den Fachkollegen transparenten Form regelmäßig zu gewährleisten,
Darüber hinaus bestehen keine expliziten Rechtsvorschriften zur Durchfüh-
rung, es sind deshalb verantwortungsvolle schulinterne Regelungen und Ab-
sprachen zur Respizienz unumgänglich. Die Verantwortung für die Qualität
der Leistungserhebungen an der einzelnen Schule trägt die Schulleitung. Aus
diesem Grund sollte (nicht nur) zu Beginn der Aufnahme der Respizienztätig-
keit eine Aussprache mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter über
1. die Grundsätze der Respizienz,
2. den Umfang und die Kriterien der Überprüfung sowie
3. das Prozedere des Respizienzverfahrens
stattfinden.
Grundsätze der Respizienz
Jede Respizienz erfolgt nach den Grundsätzen der
•
Angemessenheit,
•
Bedarfsgerechtheit und
•
Transparenz.
Umfang und Kriterien der Überprüfung
In Absprache mit der Schulleitung können Regelungen getroffen werden, die
den genannten Grundsätzen entsprechen. Als Diskussionsgrundlage vor Ort
kann das folgende Respizienzschema dienen:
schulinterne
Regelungen