Die Fachschaftsleitung am Gymnasium in Bayern
28
2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln
•
die von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht erworbenen Kom-
petenzen, also letztlich der Unterrichtserfolg sowie
•
eine klare Zielorientierung (vor allem im Hinblick auf die Abiturprüfung)
durch das progressionsbewusste Einüben von Aufgabenstellungen.
Die Respizienztätigkeit der Fachschaftsleiterin bzw. des Fachschaftsleiters wird
dokumentiert durch
•
Ausfüllen eines Respizienzbogens,
•
ggf. Anmerkungen auf Angabe und Erwartungshorizont,
•
ggf. Kennzeichnung der durchgesehenen Arbeiten (Einverständnis mit
Bewertung/Korrektur kann an der entsprechenden Stelle durch Abhaken
signalisiert werden; Signum der Respizientin bzw. des Respizienten am
Ende der Arbeit) und
•
ggf. Vermerk über eine erfolgte Rücksprache mit der Lehrkraft.
Eine „Nachkorrektur“ von Schülerarbeiten durch die Fachschaftsleiterin bzw.
den Fachschaftsleiter ist weder beabsichtigt noch zielführend, da sie die Schü-
lerinnen und Schüler nicht erreicht. Festgestellte Defizite der Korrektur und Be-
wertung müssen mit der Fachlehrkraft besprochen werden. Im Beschwerdefall
wird eine Nachkorrektur erforderlich sein.
Berichterstattung und Rückmeldung
Damit sowohl die Unterrichtsqualität gesichert und weiterentwickelt werden
als auch eine Akzeptanz fördernde Feedbackkultur entstehen kann, ist es not-
wendig, die aus der Respizienz gewonnenen Erkenntnisse an die Lehrkraft
(und ggf. auch an die Schulleitung) zu kommunizieren. Nur so lässt sich das
Gestaltungspotenzial der Respizienz sinnvoll nutzen. Dazu finden (nach Be-
darf) Respizienzgespräche mit den Fachkolleginnen und -kollegen in vertrauli-
cher Atmosphäre statt. Solche Gespräche dienen nicht nur oder in erster Linie
dazu, Kritik zu üben, sondern sollen Rückmeldung über die geleistete Arbeit
geben und insbesondere Raum für Anerkennung, positive Verstärkung und
Wertschätzung bieten.
Sofern nicht aufgrund besonderer Feststellungen eine zeitnahe Rücksprache
gehalten werden muss, eignen sich neben persönlichen Gesprächen für die
Rückmeldung auch standardisierte Respizienzbögen
5
.
Die Beurteilungsrichtlinien
6
geben vor, dass zur dienstlichen Beurteilung her-
angezogene Beiträge, wie sie auch Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftslei-
ter auf Anforderung durch die Schulleitung erstellen müssen, der beurteilten
Person auf Anforderung offengelegt werden müssen (Einsichtnahmerecht ge-
mäß Art. 107 BayBG). Bei der Erstellung des Beurteilungsbeitrags, in den auch
Respizienztätigkeit
Respizienzgespräch
5 vgl. Portal „Gymnasium 2030:
www.gymnasium2030.bayern.de/fachbetreuung/ respizienz6 KMBek vom 07.09.2011 Az.: II.5-5 P 4010.2-6.60 919, geändert durch Bekannt-
machung vom 15.07.2015