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Memory_Karten.indd 36

23.02.18 07:18

MOTIV 35:

KONSTITUTIONSSÄULE

Auf einer Anhöhe nahe des unterfränkischen Dorfes Gaibach steht eine 32 Meter hohe Säule. Sie erinnert an die bayerische Ver-

fassung von 1818 – einen Meilenstein in der Geschichte des Parlamentarismus. In jenem Jahr ließ der bayerische König Max I.

Joseph die nur zehn Jahre zuvor erlassene Verfassung durch eine neue ersetzen. Mit der neuen Verfassung, die bis 1918 galt,

wurde Bayern eine konstitutionelle Monarchie.

Schon die Konstitution von 1808 war für ihre Zeit relativ

modern: Sie garantierte den Bürgern Grundrechte wie Eigen-

tumsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz, doch gab es für

die Untertanen kaum Mitbestimmungsrechte bei der Gesetzge-

bung. So wurde das in der Verfassung eigentlich vorgesehene

Parlament nie einberufen und die Macht im Staat lag fast aus-

schließlich in den Händen des Königs. Dies änderte sich 1818

mit der neuen Verfassung: Die Befugnisse des Königs wurden

nun durch ein von den männlichen, wohlhabenden Bürgern

gewähltes Parlament, das Gesetzen und Steuern zustimmen

musste, eingeschränkt. König Max I. Joseph gab einen Teil

seiner eigene Macht zugunsten des Parlaments ab.

Zur Erinnerung an die neue Verfassung ließ Graf Franz Erwein

von Schönborn-Wiesentheid in seinem Schlosspark in Gai-

bach die Konstitutionssäule errichten. Mit den Plänen hierfür

beauftragte er den berühmten Architekten Leo von Klenze. Im

August 1828 wurde das Denkmal schließlich in Anwesenheit

des bayerischen Königs Ludwig I. eingeweiht.

In der Folgezeit wurde die Säule zu einem Ort, an dem nicht

nur die Verfassung gefeiert, sondern auch ihre Weiterent-

wicklung hin zu „mehr Demokratie“ angemahnt wurde. So

demonstrierten hier im Jahr 1832 mehrere hundert Personen

für bürgerliche Rechte und die nationale Einheit Deutschlands.

Diese Kritik an den bestehenden Verhältnissen ließ der Staat

nicht unbeantwortet: Gegen einzelne Redner wie den Würzbur-

ger Bürgermeister Wilhelm Joseph Behr ging die Justiz hart vor.

Behr wurde wegen Hoch- und Landesverrats angeklagt und zu

mehreren Jahren Festungshaft verurteilt. Die Konstitutionssäu-

le erinnert somit heute nicht nur an die Verfassung von 1818,

sie ist auch ein Ort des Einsatzes für Freiheit und Einheit – und

damit für die Demokratie und ihre Grundrechte.

Gräflich Schönborn’sches Schloss Gaibach

(Schönbornstraße 2, 97332 Volkach)

„Bayern und die Entstehung der Demokratie 1818-2018. 200 Jahre bayerische Verfassung“

,

Erklärvideo 2018

www.br.de

www.hdbg.eu

Die Konstitutionssäule bei Gaibach zum Gedenken an die bayerische

Verfassung von 1818,

© Bildarchiv Bayerischer Landtag