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MOTIV 35:
KONSTITUTIONSSÄULE
Auf einer Anhöhe nahe des unterfränkischen Dorfes Gaibach steht eine 32 Meter hohe Säule. Sie erinnert an die bayerische Ver-
fassung von 1818 – einen Meilenstein in der Geschichte des Parlamentarismus. In jenem Jahr ließ der bayerische König Max I.
Joseph die nur zehn Jahre zuvor erlassene Verfassung durch eine neue ersetzen. Mit der neuen Verfassung, die bis 1918 galt,
wurde Bayern eine konstitutionelle Monarchie.
Schon die Konstitution von 1808 war für ihre Zeit relativ
modern: Sie garantierte den Bürgern Grundrechte wie Eigen-
tumsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz, doch gab es für
die Untertanen kaum Mitbestimmungsrechte bei der Gesetzge-
bung. So wurde das in der Verfassung eigentlich vorgesehene
Parlament nie einberufen und die Macht im Staat lag fast aus-
schließlich in den Händen des Königs. Dies änderte sich 1818
mit der neuen Verfassung: Die Befugnisse des Königs wurden
nun durch ein von den männlichen, wohlhabenden Bürgern
gewähltes Parlament, das Gesetzen und Steuern zustimmen
musste, eingeschränkt. König Max I. Joseph gab einen Teil
seiner eigene Macht zugunsten des Parlaments ab.
Zur Erinnerung an die neue Verfassung ließ Graf Franz Erwein
von Schönborn-Wiesentheid in seinem Schlosspark in Gai-
bach die Konstitutionssäule errichten. Mit den Plänen hierfür
beauftragte er den berühmten Architekten Leo von Klenze. Im
August 1828 wurde das Denkmal schließlich in Anwesenheit
des bayerischen Königs Ludwig I. eingeweiht.
In der Folgezeit wurde die Säule zu einem Ort, an dem nicht
nur die Verfassung gefeiert, sondern auch ihre Weiterent-
wicklung hin zu „mehr Demokratie“ angemahnt wurde. So
demonstrierten hier im Jahr 1832 mehrere hundert Personen
für bürgerliche Rechte und die nationale Einheit Deutschlands.
Diese Kritik an den bestehenden Verhältnissen ließ der Staat
nicht unbeantwortet: Gegen einzelne Redner wie den Würzbur-
ger Bürgermeister Wilhelm Joseph Behr ging die Justiz hart vor.
Behr wurde wegen Hoch- und Landesverrats angeklagt und zu
mehreren Jahren Festungshaft verurteilt. Die Konstitutionssäu-
le erinnert somit heute nicht nur an die Verfassung von 1818,
sie ist auch ein Ort des Einsatzes für Freiheit und Einheit – und
damit für die Demokratie und ihre Grundrechte.
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Gräflich Schönborn’sches Schloss Gaibach
(Schönbornstraße 2, 97332 Volkach)
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„Bayern und die Entstehung der Demokratie 1818-2018. 200 Jahre bayerische Verfassung“,
Erklärvideo 2018
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www.br.de–
–
www.hdbg.euDie Konstitutionssäule bei Gaibach zum Gedenken an die bayerische
Verfassung von 1818,
© Bildarchiv Bayerischer Landtag