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zur Selbstständigkeit zu erziehen. Diesem Auftrag versucht er dadurch gerecht zu werden, dass er

euch frühzeitig die Möglichkeit gibt,

sich in eigener Verantwortung Aufgaben zu stellen,

diese bestmöglich zu erfüllen und

die Ergebnisse zu verantworten,

also SMV zu sein.

Nein, natürlich nicht! Damit nämlich der Staat – der ja als einzi-

ger Gewalt ausüben darf – seine Bürger nicht willkürlich behan-

deln kann, sind in unserem Staat besondere Grundrechte ver-

wirklicht, auf die sich der Bürger gegenüber der Staatsgewalt

berufen kann. Hierzu zählen z. B. die Meinungsfreiheit, die Ver-

sammlungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit

oder die Freiheit der Berufswahl. Alle Gesetze müssen diese

Grundrechte beachten.

So einfach ist es nun doch nicht. Denn das Schulverhältnis ist ein das Grundrecht begrenzendes

Rechtsverhältnis. Das bedeutet, dass zu diesem Verhältnis entsprechende Pflichten für Schüler und

Eltern gehören, z. B. den Unterrichtsbetrieb nicht zu stören. Also rein ins Klassenzimmer und Taschen-

rechner raus … die Demo steigt nach Unterrichtsende!

Was es mit den erwähnten Pflichten genau auf sich hat, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt

3.2.2.

„Dann kann der Staat

ja mit jedem Bürger

machen, was er will?”

„Na wenn das so ist, machen

wir in der nächsten Mathe-Stunde

von unserem Versammlungsrecht

Gebrauch! Wir treffen uns auf dem

Marktplatz und demonstrieren

für bessere Noten!”