![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0063.jpg)
63
zur Selbstständigkeit zu erziehen. Diesem Auftrag versucht er dadurch gerecht zu werden, dass er
euch frühzeitig die Möglichkeit gibt,
sich in eigener Verantwortung Aufgaben zu stellen,
diese bestmöglich zu erfüllen und
die Ergebnisse zu verantworten,
also SMV zu sein.
Nein, natürlich nicht! Damit nämlich der Staat – der ja als einzi-
ger Gewalt ausüben darf – seine Bürger nicht willkürlich behan-
deln kann, sind in unserem Staat besondere Grundrechte ver-
wirklicht, auf die sich der Bürger gegenüber der Staatsgewalt
berufen kann. Hierzu zählen z. B. die Meinungsfreiheit, die Ver-
sammlungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit
oder die Freiheit der Berufswahl. Alle Gesetze müssen diese
Grundrechte beachten.
So einfach ist es nun doch nicht. Denn das Schulverhältnis ist ein das Grundrecht begrenzendes
Rechtsverhältnis. Das bedeutet, dass zu diesem Verhältnis entsprechende Pflichten für Schüler und
Eltern gehören, z. B. den Unterrichtsbetrieb nicht zu stören. Also rein ins Klassenzimmer und Taschen-
rechner raus … die Demo steigt nach Unterrichtsende!
Was es mit den erwähnten Pflichten genau auf sich hat, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt
→
3.2.2.
„Dann kann der Staat
ja mit jedem Bürger
machen, was er will?”
„Na wenn das so ist, machen
wir in der nächsten Mathe-Stunde
von unserem Versammlungsrecht
Gebrauch! Wir treffen uns auf dem
Marktplatz und demonstrieren
für bessere Noten!”