

1. Auftrag und Profil der Fachschaftsleitung
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Der hohe Stellenwert der Fachlichkeit ist ein spezifisches Merkmal des Gym-
nasiums. Um die Unterrichtsqualität in fachlicher Hinsicht zu sichern und wei-
terzuentwickeln, muss sich die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter
mit ihrer bzw. seiner Führungsaufgabe identifizieren und sie aktiv wahrneh-
men. Wenn es in die Führungsstruktur der jeweiligen Schule passt, kann die
Schulleiterin oder der Schulleiter die Fachschaftsleitung mit Weisungsbefugnis
ausstatten.
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Gelingende Führung ist jedoch davon unabhängig zu betrachten.
Insgesamt baut erfolgreiche und produktive Führung auf einem kollegialen
und kooperativen Führungsstil auf und stärkt so die Zusammenarbeit inner-
halb eines Fachs. Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleiter kümmern sich,
wenn sie ihrer Führungsaufgabe gerecht werden wollen, um die Förderung
der Leistung und die Sicherung von Qualitätsstandards in ihrer Fachschaft und
schaffen ein Klima unter ihren Kolleginnen und Kollegen, das zu konstruktiver
und sachlicher Zusammenarbeit einlädt.
Fachliche Führung ist also insbesondere nötig, um
•
Unterrichtsqualität systematisch und systemisch sichern und weiterentwi-
ckeln zu können,
•
hierfür Sicherheit und Verbindlichkeit sowohl für Fachkolleginnen und
-kollegen als auch für Schülerinnen und Schüler zu erzeugen,
•
unterschiedliche fachliche Ansätze zu integrieren und weiterzuentwi-
ckeln,
•
Fachkolleginnen und -kollegen zur weiteren Professionalisierung zu mo-
tivieren,
•
das fachliche Profil zu schärfen und
•
fächerübergreifende Zusammenarbeit zu koordinieren und zu fördern.
Instrumente der fachlichen Führung sind vor allem
•
eine offene, klare und wertschätzende Kommunikation,
•
eine transparente Feedback- und Beratungskultur,
•
die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der
Fachschaft,
•
gut organisierte, ergebnisorientierte Fachsitzungen mit klaren Vereinba-
rungen und
•
das Überprüfen der Einhaltung getroffener Vereinbarungen und allgemei-
ner Standards, nicht zuletzt durch die Respizienz.
Nicht nur anlässlich der Funktionsübernahme sollten regelmäßig Gespräche
mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter bzw. der stellvertretenden Schul-
leitung stattfinden, die u. a. auch dem Abgleich des jeweiligen Führungsver-
ständnisses und der Zielvorstellungen dienen. Falls die Schulleiterin bzw. der
fachliche Führung
3 Funktionenkatalog: „Für übertragene Fachaufgaben kann die Schulleiterin bzw. der
Schulleiter der Fachschaftsleiterin bzw. dem Fachschaftsleiter dieses Faches gemäß
Abs. 2 Satz 3 BayEUG Weisungsberechtigung erteilen, um insbesondere die fachli-
che Zusammenarbeit zu gewährleisten und qualitätssichernde Maßnahmen umzu-
setzen.“ Vgl. auch § 23 Abs. 3 LDO