1. Auftrag und Profil der Fachschaftsleitung
13
Als „Gedächtnis“ ihrer Fachschaft sorgt die Fachschaftsleiterin bzw. der Fach-
schaftsleiter für die Speicherung wichtiger Informationen, sodass diese auch
nach einem personellen Wechsel abgerufen werden können und die Kontinu-
ität der Fachschaftsarbeit gewahrt bleibt.
Zu den Aufgaben der Fachschaftsleiterin bzw. des Fachschaftsleiters gehört
es auch, einen Beitrag zur Dienstlichen Beurteilung der Lehrkraft zu liefern.
Dienstliche Beurteilungen haben zum einen – als Instrument der Personalfüh-
rung und der Qualitätssicherung des Unterrichts – die Aufgabe, der einzelnen
Lehrkraft zu zeigen, welches Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsbild von
ihr gewonnen wurde. Zum anderen ermöglicht die dienstliche Beurteilung ei-
nen vergleichenden Überblick über das Leistungs- und Eignungspotenzial der
Lehrkräfte; sie bildet so die wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidun-
gen für die Übernahme von Funktionsstellen an der eigenen Schule und über
die eigene Schule hinaus. Diese Zielsetzungen erreicht die dienstliche Beur-
teilung nur, wenn sie nach den Geboten der Gleichmäßigkeit, Gerechtigkeit
und Sachlichkeit erstellt wird. Damit die Schulleiterin bzw. der Schulleiter diese
Anforderungen erfüllen und dabei den Lehrkräften der verschiedenen Fach-
schaften insbesondere auch in fachlicher Hinsicht gerecht werden kann, ist es
wichtig, dass die jeweilige Fachschaftsleitung aus einer objektivierten Perspek-
tive heraus einen differenzierten und sachgerechten Beurteilungsbeitrag über
jede einzelne Lehrkraft der Fachschaft abgibt.
Hierzu empfiehlt es sich, dass die Fachschaftsleiterin der Fachschaftsleiter für
jede Lehrkraft der Fachschaft fortlaufende Aufzeichnungen über Leistung,
fachlich-pädagogische Kompetenz und Engagement anfertigt.
Bei der Erstellung der Beurteilungsbeiträge muss die Fachschaftsleitung zudem
sicherstellen, dass das gesamte Leistungsspektrum der Fachschaft abgebildet
wird. Nur so erhält die Schulleitung bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe im
Zusammenhang mit der dienstlichen Beurteilung die notwendige Unterstüt-
zung aus der fachlichen Perspektive.
Für die Fachschaftsleiterin bzw. den Fachschaftsleiter ist es wichtig, sich be-
wusst zu machen, dass auf der Grundlage der mit der Unterrichtsentwicklung
und Qualitätsentwicklung verbundenen Aufgaben der Ebene 3 zwischen den
Aufgaben der Ebene 1 (Begleiten/Orientieren) und denen der Ebene 2 (Be-
urteilen; vgl. Grafik, Seite 11) kein Widerspruch herrschen muss. Die Fach-
schaftsleitung hat an der Rahmensetzung der Schulleitung für die Schule als
Ganzes Anteil und ist für die Entwicklung des Teilbereichs zuständig, der sich
für sie daraus ergibt. Damit setzt sie als fachliche Führungskraft wiederum
den Rahmen für die Mitglieder ihrer Fachschaft, innerhalb dessen sie sich ein-
bringen und ihre Vorstellungen von verantwortungsvollem, professionellem
Lehrerhandeln verwirklichen können. Gemeinsames Entwickeln von Projekten,
ggf. auch unter Einbeziehung eines Mitarbeiters in der erweiterten Schullei-
tung, eine gute Rückmeldekultur und ein Schulklima, in dem Zusammenar-
beit und Austausch gedeihen, sorgen dafür, dass sich Diskrepanzen zwischen
Selbst- und Fremdwahrnehmung in Grenzen halten und sich die Beteiligten
offen mit Stärken und Schwächen ihrer Schule, aber auch ihrer eigenen Person
Dienstliche
Beurteilung
Unterrichts-
entwicklung und
Qualitäts-
entwicklung