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1. Eltern haben Rechte
Eltern haben eine ganze Reihe von Rechten. Diese lassen sich untergliedern in:
•
Entscheidungsrechte,
•
Informations- und Beratungsrechte,
•
Anhörungsrechte,
•
Antragsrechte.
Aus demumfangreichen Katalog an Rechtenwerden beispielhaft einige herausgegriffen.
Entscheidungsrechte
Für Eltern besteht bezüglich ihres minderjährigen Kindes Entscheidungsfreiheit, z.B.
bei folgenden Fragen:
•
Eltern haben – außer bei Pflichtschulen – das Recht,
Schulart, Ausbildungs-
richtung und Fachrichtung
zu wählen, wobei der Staat z.B. Aufnahmekriterien
aufstellen kann.
•
Sie können Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Schule wählen und über die
Teilnahme amWahlunterricht
entscheiden.
•
Sie haben das Recht, ihre Kinder
vom Religionsunterricht abzumelden
.
•
Außerdem können Eltern weitgehend
zwischen den Förderorten Förderschule
und allgemeine Schule wählen
.
Informations- und Beratungsrechte
Folgende Rechte auf Information und Beratung bezüglich ihrer minderjährigen Kinder
können Eltern u.a. in Anspruch nehmen:
•
Eltern haben das Recht auf einemöglichst
frühzeitige, schriftliche Information
über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge,
insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands.
•
Auf Wunsch der Eltern oder der Schüler hat die Lehrkraft die erzielten
Noten
zu
nennen
.
•
Schriftliche Leistungsnachweise
sind den Eltern zur
Kenntnis
zu geben.
•
Eltern haben Anspruch auf
Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten.
Art. 44 Abs. 1 BayEUG
Art. 50 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 BayEUG
Art. 46 Abs. 4 BayEUG
Art. 41 Abs. 1 BayEUG
§ 14 VSO-F
Art. 75 Abs. 1 BayEUG
Art. 52 Abs. 2 Satz 4 BayEUG
s. Schulordnungen
1
Art. 85 Abs. 1 BayEUG
Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG
§ 41 BaySchO
1
§ 10 Abs. 4 Satz 2 GrSO, § 12 Abs. 3 Satz 2 MSO, § 50 Abs. 3 VSO-F, § 48 Abs. 2 Satz 1 FOBOSO,
§ 52 Abs. 1 RSO, § 57 Abs. 2 Satz 1 GSO, § 49 Abs. 2 WSO
I. Rechte und Pflichten der Eltern