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Bildende Kunst
Bildende Kunst
einen dreimonatigen Studienaufent
halt in der Deutschen Akademie Rom
Casa Baldi sowie für das zweimonatige
Stipendium im Deutschen Studienzen
trum in Venedig. Der Freistaat Bayern
vergibt selbst jährlich zwei Stipendien
für einen sechsmonatigen Studienauf
enthalt in der Cité Internationale des
Arts in Paris. Seit 1986 erhalten zu
dem drei bildende Künstlerinnen und
Künstler die Möglichkeit, im Rahmen
eines USA-Stipendiums sechs Monate
in den Vereinigten Staaten zu leben und
zu arbeiten. Schließlich ermöglicht das
Bayerische Staatsministerium für Bil
dung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst fünf fortgeschrittenen Kunststu
dentinnen und -studenten den Besuch
der Internationalen Sommerakademie
für Bildende Kunst in Salzburg.
Bei der sogenannten Debütantenförde
rung handelt es sich um eine Katalog
förderung für freischaffende Künstlerin
nen und Künstler: Wenn die regionalen
Berufsverbände oder Kunstvereine die
erste Einzelausstellung eines jungen
Talents nach Abschluss der künstleri
schen Ausbildung durchführen, kann
das Kunstministerium einen Zuschuss in
Höhe von 3.000 Euro für die Erstellung
des Katalogs gewähren.
Neben diesen Programmen, die sich
primär an den künstlerischen Nach
wuchs richten, bestehen auch Förder
maßnahmen für Künstler unabhängig
von deren Alter. Hierzu gehört das
Ankaufsprogramm, mit dem Werke
lebender bayerischer Künstlerinnen und
Künstler für die Ausstattung von öffent
lichen Gebäuden wie Behörden, Kran
kenhäusern, Schulen oder Hochschulen
erworben werden. Daneben können
bildende Künstlerinnen und Künstler
Aufträge der staatlichen Bauverwaltung
zur künstlerischen Gestaltung von staat
lichen Neubauten erhalten. Für diese
sogenannte Kunst am Bau stehen bis zu
zwei Prozent der Bausumme eines
Neubaus zur Verfügung. Und seit 1997
besteht das Bayerische Atelierförderpro
gramm für bildende Künstler, aus dem
bis zu 100 Künstlerinnen und Künstler
für die Dauer von zwei Jahren einen
monatlichen Zuschuss von 230 Euro
zu ihren Atelierkosten erhalten. Das
Programm ist für den Förderzeitraum
01.01.2015 bis 31.12.2016 neu ausge
schrieben.
Ein lebendiges Ausstellungswesen im
ganzen Land ist ein wichtiges Anliegen
bayerischer Kulturpolitik. Der Frei
staat unterstützt daher Ausstellungen
vor allem der örtlichen Kunstvereine,
Berufsverbände und Kommunen sowie
in allen Landesteilen die Ausstattung
von Künstlerhäusern, in denen Künst
lerinnen und Künstler aus der Region
Arbeitsmöglichkeiten erhalten. Solche
Einrichtungen bestehen inzwischen
in Schwandorf, Würzburg, Augsburg,
Passau, München, Fürstenfeldbruck und
Regensburg. Darüber hinaus unterhält
Bayern das Internationale Künstlerhaus
Villa Concordia in Bamberg.
Auch für Künstlerinnen und Künstler
in schwierigen Situationen gibt es staat
liche Unterstützung. So erhalten die
Berufsverbände Sonderzuschüsse für
Ausstellungen von älteren Kunstschaf
fenden, deren Werk nicht in Vergessen
heit geraten soll. Der Freistaat Bayern
leistet außerdem einen Beitrag zum
Fonds Deutsche Künstlerhilfe. Diese
unterstützt Kunstschaffende aller Spar
ten, die mit ihrem Werk eine kultu
relle Leistung für die Bundesrepublik
Deutschland erbracht haben und durch
Krankheit, Alter oder widrige Umstände
in finanzielle Bedrängnis geraten sind.
An ältere Künstlerinnen und Künstler,
die sich um den Freistaat Bayern beson
ders verdient gemacht haben, vergibt
das Staatsministerium den Bayerischen
Ehrensold von monatlich 250 Euro.
Schließlich gibt es einen Sonderfonds,
aus dem sogenannte Notstandsankäufe
durchgeführt werden können. Sie wer
den von den Bayerischen Staatsgemälde
sammlungen vorgenommen, deren
Mitarbeiter sich vergewissern, dass die
angekaufte Arbeit ausreichende künst
lerische Qualität hat.
Ein Student arbeitet in der Studienwerkstatt
für Maltechnik der Akademie der Bildenden Künste
München (oben).
Studierende an der Akademie der Bildenden Küns-
te Nürnberg (Mitte).
Die Jahresausstellungen der Akademie
der Bildenden Künste München stoßen stets auf
sehr großes Interesse (unten).
Ein lebendiges Ausstellungswesen
im ganzen Land ist ein wichtiges
Anliegen bayerischer Kulturpolitik.