LehrplanPLUS Grundschule - page 17

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Art. 131 Verfassung des Freistaates Bayern
1. Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern
auch Herz und Charakter bilden.
2. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser
Überzeugung und vor derWürde desMenschen, Selbstbeherrschung,
Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereit-
schaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne
und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.
3. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayeri-
schen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völker-
versöhnung zu erziehen.
BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSAUFTRAG
DER GRUNDSCHULE
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