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Praxisbeispiel: Lernlandkarte „So denke ich über meine Wochenplanarbeit“
Lernlandkarten eignen sich, um über das ei-
gene Lern- und Arbeitsverhalten zu reflektieren.
Im folgenden Beispiel (Abb. 52) wurden alle Fel-
der ganz ausgemalt, sodass keine zweite Bear-
beitung der Lernlandkarte möglich ist. Dennoch
ist gut ersichtlich, wie ein Kind sich selbst in sei-
nem Arbeitsverhalten einschätzt. Die Selbstein-
schätzung könnte in einem Lerngespräch mit der
Lehrerwahrnehmung verglichen werden.
Abb. 52: Lernlandkarte zur Selbsteinschätzung des Arbeitsverhaltens
3.3 Leistungsnachweise mit zwei
Anspruchsniveaus
Der Unterricht in der Flexiblen Grundschule
ist zu einem großen Teil als Lernen an einem ge-
meinsamen Thema angelegt, das Zugänge auf
unterschiedlichen Lernniveaus zulässt. Auch die
Probearbeiten sollten so gestaltet werden, dass
sie dieser Tatsache Rechnung tragen. Im Modell-
versuch wurden daher Leistungsnachweise mit
zwei Anspruchsniveaus in allen Fächern erprobt.
Solche Probearbeiten bestehen aus zwei Teilen:
einem Basisteil mit Aufgaben auf grundlegendem
Niveau und einem erweiterten Teil mit Aufgaben
auf weiterführendem Niveau. Im Idealfall bietet je-
der Teil Aufgaben auf den verschiedenen Anforde-
rungsstufen Reproduktion, Reorganisation, Trans-
fer und Problemlösung an. Damit die schulerfah-
renen Kinder sich nicht zu lange mit Aufgaben auf
grundlegendem Niveau aufhalten und genügend
konzentriert die weiterführenden Aufgaben bear-
beiten, sollten die Aufgaben eindeutig (mit Symbo-
len gekennzeichnet) in ihren Niveaustufen erkenn-
bar und voneinander getrennt angeordnet sein.
Entscheidend ist zudem, dass die Probearbeit nicht
zu umfangreich und zu textlastig gestaltet wird.
Der Basisteil soll von allen Kindern in der fle-
xiblen Eingangsstufe bearbeitet werden. Die Be-
arbeitung der Aufgaben auf weiterführendem
Niveau steht hingegen den Kindern im ersten
Schulbesuchsjahr bzw. Kindern, die sich zwar im
zweiten Schulbesuchsjahr befinden, aber evtl.
noch ein drittes Jahr in der flexiblen Eingangsstufe
verweilen, frei. Der zweite Teil der Probearbeit ist
nur Pflicht für diejenigen Schülerinnen und Schü-
ler, die nach dem Schuljahr in Jahrgangsstufe 3
vorrücken. Nur die Probearbeiten dieser Kinder
werden ab dem Schulhalbjahr benotet.