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Der Elternbeirat ist die offizielle Interessenvertretung der Elternschaft gegenüber

der Schule und den Schulaufsichtsbehörden. Er ist ein organisatorisch selbst-

ständiges Gremium der Schule und damit im Rahmen seiner gesetzlichen Auf-

gabenstellung weitgehend unabhängig.

Allerdings ist der Elternbeirat nicht rechtsfähig, d.h. er kann nicht als Rechtsperson

auftreten und damit keine Verträge schließen und kein eigenes Konto führen.

Was bedeutet das konkret?

Der Elternbeirat ist nicht weisungsgebunden.

Das heißt, der Elternbeirat legt Arbeitsweise, Themen und Zielsetzungen im

Rahmen des BayEUG und der jeweiligen Schulordnung nach seinen Vorstellungen

fest. Die Schulleitung kann keinen Einfluss auf den Geschäftsgang nehmen, muss

aber gehört werden.

Der Elternbeirat ist unabhängig in der Organisation seiner Tätigkeit.

Beispiel 1:

Der Elternbeirat kann im Einvernehmen mit der Schulleitung das

Wahlverfahren zumElternbeirat selbst festlegen. Darüber hinaus kann er an Real-

schule, Wirtschaftsschule und Gymnasium die Aufgaben der Klassenelternspre-

cher bestimmen.

Beispiel 2:

Die Mitglieder des Elternbeirats wählen die Funktionsträger

(den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter) und die Mitglieder für das Schul-

forum.

Beispiel 3:

Der Elternbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben (z.B. über

die Wahl der Funktionsträger und die Aufgabenverteilung).

6

Beispiel 4:

Der Elternbeirat kann weitere wählbare Mitglieder mit beratender

Funktion hinzuziehen, z.B. Fachleute zu bestimmten Themen oder für bestimmte

Projekte.

Beispiel 5:

Der Elternbeirat organisiert seine Sitzungen selbst und lädt nach

Bedarf Gäste ein.

Rechtlicher Status

§ 20 WSO, § 20 FOBOSO

Art. 65 BayEUG

s. S. 26

§ 15 Abs. 4 Satz 1 BaySchO

§ 20 Abs. 3 Satz 3 WSO

§ 20 Abs. 3 FOBOSO

§§ 13, 14 BaySchO

§ 21 Abs. 3 FOBOSO

Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG

§15 Abs. 3 BaySchO

§20 FOBOSO, §20 Abs.1WSO

Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayEUG

Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayEUG

§ 15 Abs. 4 Satz 3 BaySchO, § 20 Abs. 4

Satz 2 FOBOSO, § 20 Abs. 3 Satz 2WSO

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Die Elternverbände haben Mustergeschäftsordnungen erarbeitet.

Siehe Internetadressen der Elternverbände auf Seite 33.