Schulen, an denen ein Ganztagszug mit rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, werden als „gebundene Ganztagsschulen“ (GGTS) bezeichnet. Das gebundene Ganztagsschulangebot kann bei Bedarf an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.
Die gebundene Ganztagsschule im Detail
Angebote der gebundenen Ganztagsschule zeichnen sich im Detail durch folgende Charakteristika aus:
Die gebundene Ganztagsschule wird in einem festen Klassenverband organisiert, um eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Unter gebundener Ganztagsschule wird verstanden, dass
- ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an 4 Wochentagen in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist,
- die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und
- der Unterricht in einer Ganztagsklasse erteilt wird.
Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Es werden auch Freizeitaktivitäten angeboten.
Gebundene Ganztagsschulen unterbreiten je nach Konzept der Schule zusätzliche unterrichtliche Angebote und Fördermaßnahmen, u. a.:
- mehr Unterrichtsstunden, z. B. in Deutsch, Mathematik, Englisch - Intensivierungsstunden
- Unterrichtsstunden für interkulturelles Lernen bzw. sprachliche Integration
- mehr Lern- und Übungszeiten für Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten oder besonderen Begabungen
- Projekte zur Gewaltprävention, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung
In der gebundenen Ganztagsschule werden überwiegend Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte eingesetzt, aber auch weitere, pädagogisch tätige Personen, etwa für die Betreuungen der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung, Berufsorientierung etc. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule organisiert.
Die Teilnahme am gebundenen Ganztagsangebot während der Kernzeit ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei. Der Begriff Kernzeit bezeichnet die Unterrichts- und Betreuungszeit an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche von grundsätzlich 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für genehmigte und eingerichtete gebundene Ganztagsangebote wird vom Freistaat Bayern neben zusätzlichen Lehrerwochenstunden ein Budget für gebundene Ganztagsklassen zur Verfügung gestellt. Dieses Budget wird ausschließlich zur Finanzierung der Beschäftigung pädagogischer Kräfte gewährt, die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der gebundenen Ganztagsangebote durchführen.
Über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Freistaat im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Entscheidung liegen folgende Kriterien zugrunde:
- die individuelle pädagogische Konzeption, die die Schulleitung im Benehmen mit Elternbeirat bzw. Schulforum sowie unter Beteiligung eines etwaigen Kooperationspartners ausgearbeitet und vorgelegt hat
- eine Beschreibung des besonderen Bildungsangebots, das die Schule umsetzen möchte (z. B. Sprachförderung, Bearbeitung von Lerndefiziten, Förderung von besonderen Begabungen etc.)
- die Zusammensetzung der Schülerschaft (Feststellung des spezifischen Förderbedarfs, soziale Problematik, Migrationshintergrund etc.)
- die personelle und räumliche Situation an der Schule
- die Entwicklung der Schülerzahlen
- die Gewährleistung der Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch einer Halbtags- und Ganztagsklasse an der jeweiligen Schule
- die Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde und des Sachaufwandsträgers
- die jeweilige lokale Situation: eventuell konkurrierende Einrichtungen (z. B. Hort)
- durch die Einrichtung der Ganztagsklasse muss gewährleistet sein, dass es dadurch nicht zur Einrichtung einer zusätzlichen Klasse (Klassenmehrung) in der betreffenden Jahrgangsstufe kommt
- eine Ganztagsklasse kann nur dann eingerichtet werden, wenn die erforderliche Mindestschülerzahl zur Klassenbildung erreicht wird
Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für gebundene Ganztagsschulen entwickelt.
Weitere Hinweise und Informationen sind auch zu finden unter Grundlagen.
Die aktuellen Antragsunterlagen sind zu finden unter Grundlagen.
Stand: 16. Oktober 2024