Eine Nutzungsordnung verschafft Klarheit über die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Nutzergruppen. Sie gibt jeweils den Rahmen, die Bedingungen und Regeln vor, um eine möglichst sichere Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Jede Schule muss sich verpflichtend eine Nutzungsordnung geben.
Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang) vom 14. Juli 2022 wird ein Muster für eine entsprechende Nutzungsordnung zur Verfügung gestellt. Darin sind teils verpflichtende, teils optionale Bausteine enthalten. Es ist in einen allgemeinen Teil und jeweils einen spezifischen Teil für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gegliedert. Das Musterdokument soll das Erstellen einer bedarfsgerechten Nutzungsordnung der jeweiligen Schule erleichtern, indem beispielsweise Regelungen zum Zugang, insbesondere zu den schulischen Netzen, der Gestattungsrahmen privater Nutzung und die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Zuständigen vor Ort abgedeckt werden.
Dieses Musterdokument, sowie die dazugehörigen Erklärungen der Kenntnisnahme können nachfolgend herunter geladen werden.
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Stand: 06. November 2024