Wissenschaftlicher Beirat „Inklusion“
Der Wissenschaftliche Beirat „Inklusion“ berät das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der Ausgestaltung und Umsetzung der schulischen Inklusion.
Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise und wertvollen Empfehlungen unterstützen die im Beirat tätigen Professorinnen und Professoren das Staatsministerium bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität über die Begleitung von Übergängen und Bildungswegen und der Digitalisierung bis hin zur Lehrkräftebildung.
Tätigkeitsfelder und aktuelle Arbeitsbereiche
Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats „Inklusion“ in der 18. Legislaturperiode des Bayerischen Landtags (2018-2023):
- Prof. Dr. Reinhard Markowetz (Ludwig-Maximilians-Universität München)
- Prof. Dr. Astrid Rank (Universität Regensburg)
- Prof. Dr. Annette Scheunpflug (Otto-Friedrich-Universität Bamberg)
- Prof. Dr. Roland Stein (Universität Würzburg)
Zur ersten inhaltlichen Sitzung am 22. Oktober 2020 mit der damaligen Staatssekretärin Frau Anna Stolz sowie der Fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe im Bayerischen Landtag wurden Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Inklusion in Bayern vorgelegt.
Der Wissenschaftliche Beirat „Inklusion“ hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Aktivitäten entfaltet und Aufgaben bewältigt. Dazu zählen unter anderem Besuche ausgewählter Modellprojekte in Schulen mit Erfahrungen im Bereich der Integration bzw. Inklusion von Kindern in ganz Bayern sowie die Erstellung eines Leitfadens zur Umsetzung inklusiver Schulentwicklungsprozesse.
Ergänzende Dokumente und Links
In den folgenden Dokumenten erhalten Sie weitere Informationen zur Inklusion an Bayerns Schulen:
In Bayern gibt es eine bedeutende Zahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen eröffnet unser vielfältig differenziertes Schulwesen einen passgenauen Weg für die individuelle Entwicklung bei einem starken Wahlrecht der Eltern.
Der Leitfaden „Profilbildung inklusive Schule“ richtet sich an alle Lehrkräfte, Schulleitungen und weiteren Fachkräfte der Schule, die inklusive Entwicklungsprozesse in Schule und Unterricht mitgestalten wollen und ist als Impuls für inklusive Schulentwicklung zu verstehen.
Vor dem Hintergrund der Fachliteratur werden verschiedene Ebenen der inklusiven Schulentwicklung beschrieben. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Umsetzung des Prozesses der inklusiven Schulentwicklung in Richtung auf Arbeitsformen und Methoden gegeben.
Grundlegende Informationen zu Autismus und Schule sowie konkretisierende Praxishilfen für Lehrkräfte und Schulbegleitungen aller Schularten sowie Eltern und Erziehungsberechtigte bieten die „Autismusstrategie Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie die „Infobriefe Autismus“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
Feststehende rechtliche Grundlagen bilden die Basis für den Unterricht, die Erziehung und Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Nähere Informationen zur Zusammenarbeit der Schularten sowie zur Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden Sie im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) in den Art. 2, 30a und 30b.
Einen Überblick über Forschungsprojekte zum Thema Inklusion der lehrkräftebildenden Universitäten in Bayern bietet das Dokument „Forschungsvorhaben zum Thema Inklusion in der Schule“.
Am 26. März 2009 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) durch ein Bundesgesetz verabschiedet. Das Ziel der UN-BRK besteht darin, die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern.
Bayern verfolgt hier den Ansatz der „Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote“ („Bayerischer Weg der Inklusion“). Eine Vielzahl von Formen des gemeinsamen Unterrichts ist dabei möglich. So kann den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schularten angemessen Rechnung getragen werden.
Stand: 17. April 2024