Die Informationen und Links auf dieser Seite helfen Ihnen, die passende Ansprechperson für Ihren Beratungsbedarf oder Ihre Fragestellung zu finden.
Beratung, Fragen, Unklarheiten oder Konflikte – die Gründe für Unterstützungsbedarf können vielfältig sein.
- Die erste Anlaufstelle bei Fragen oder Unklarheiten ist die Fachlehrkraft oder die Klassenleitung Ihres Kindes.
- Auch an die Verbindungslehrkräfte oder die Schulleitung der Schule Ihres Kindes können Sie sich vertrauensvoll wenden.
- Ebenso können Ihnen die Beratungslehrkraft oder die Schulpsychologin bzw. der Schulpsychologe je nach Beratungsfall weiterhelfen. (Siehe nachfolgend)
- Eine Rücksprache mit dem Elternbeirat der Schule Ihres Kindes kann je nach Fragestellung ebenfalls hilfreich sein.
Die genannten Ansprechpersonen sind mit der Situation vor Ort an der Schule vertraut und können Ihnen die für Sie passende Auskunft oder Unterstützung geben.
Wenn darüber hinaus weiterhin Informationsbedarf besteht, können Sie sich an die Dienststelle der bzw. des Ministerialbeauftragten Ihres Aufsichtsbezirks wenden. Eine Übersicht inkl. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen der Staatlichen Schulberatung können Ihnen bei folgenden Themen weiterhelfen:
- Förderung von besonderen Begabungen und Talenten
- Möglichkeiten der Schullaufbahn
- Lernförderung, z. B. Vermittlung von Lernstrategien, Förderung bei besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung
- Stärkung der Leistungsfähigkeit, z. B. Abbau von Prüfungsangst, Motivations- und Konzentrationsförderung
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, z. B. bei ADHS
- Förderung personaler Kompetenzen, z. B. Stärken des Selbstwerts und besonderer Begabungen
- Förderung sozialer Kompetenzen, z. B. Prävention und Intervention bei Mobbing, Umgang mit Konflikten
- Aspekte von Inklusion
- Schulbezogene Unterstützung bei persönlichen Krisensituationen
- Eintritt in die bayerische Realschule aus dem In- und Ausland
Die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kooperieren und sprechen ihre Tätigkeitsfelder gemäß den jeweils geltenden Richtlinien miteinander ab.
Staatliche Schulberatungsstellen
In jedem Regierungsbezirk gibt es mindestens eine Staatliche Schulberatungsstelle. Hier stehen Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aus den Schularten beratend zur Verfügung.
- LehrplanPLUSDen aktuell gültigen Lehrplan finden Sie auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).lehrplanplus.bayern.de
- Realschulordnung (RSO)gesetze-bayern.de
- Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)gesetze-bayern.de
- Bayerische Schulordnung (BaySchO)gesetze-bayern.de
Stand: 27. März 2024