
Bayern startet mit 100 Schulen in das Startchancen-Programm (SCP).
Das Programm hat u. a. zum Ziel
- die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik zu stärken,
- die jungen Menschen bei ihrer sozial-emotionalen Entwicklung zu fördern und
- die Schul- und Unterrichtsentwicklung an den Startchancen-Schulen zu unterstützen.
Das Startchancen-Programm beginnt im Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. In Bayern wird das Programm in zwei Phasen ablaufen:
- „Startjahre“ 2024/2025 und 2025/2026: 100 Grund- und Mittelschulen in Bayern sammeln im Schuljahr 2024/2025 erste Erfahrungen mit dem Programm. Im zweiten Startjahr 2025/2026 folgen rund 480 weitere Schulen. Das Ziel der Startjahre ist es, sinnvolle Strukturen zu etablieren und erste Aktivitäten in den einzelnen Säulen des Programms zu starten
- „Programmjahre“ 2026/2027 bis 2033/2034: Alle rund 580 Schulen setzen die Maßnahmen in den drei Säulen des Startchancen-Programms um und erhalten dafür ein eigenes Budget
Die mit dem Startchancen-Programm zur Verfügung stehenden Mittel sind auf drei Säulen aufgeteilt:


Im ersten Startjahr werden folgende 100 staatliche Grund- und Mittelschulen am SCP teilnehmen:
Adalbert-Stifter-Grundschule Forchheim |
Albert-Schweitzer-Grundschule Schweinfurt |
Albert-Schweitzer-Grundschule Weiden i.d.OPf. |
Albert-Schweitzer-Mittelschule Schweinfurt |
Anger-Grundschule Hof |
Auen-Grundschule Schweinfurt |
Auen-Mittelschule Schweinfurt |
Barbara-Grundschule Amberg |
Barbarossa-Mittelschule Erlenbach a.Main |
Birkenau-Grundschule Augsburg-Lechhausen |
Carl-von-Ossietzky-Mittelschule Nürnberg |
Christian-Wolfrum-Grundschule Hof |
Christian-Wolfrum-Mittelschule Hof |
Christoph-Kolumbus-Grundschule Ingolstadt |
D.-Paul-Eber-Mittelschule Kitzingen |
Dalberg-Grundschule Aschaffenburg |
Dalberg-Mittelschule Aschaffenburg |
Dr.-Pfeiffer-Grundschule Schweinfurt |
Drei-Auen-Grundschule Augsburg-Oberhausen |
Dreifaltigkeits-Mittelschule Amberg |
Eichendorff-Grundschule Hof |
Frieden-Mittelschule Schweinfurt |
Friedrich-Güll-Schule Ansbach Mittelschule-Ost |
Friedrich-Rückert-Grundschule Schweinfurt |
Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule Nürnberg |
Georg-Ledebour-Mittelschule Nürnberg |
Gerhardinger-Grundschule Weiden i.d.OPf. |
Goethe-Mittelschule Augsburg-Lechhausen |
Grundschule Bamberg Am Heidelsteig |
Grundschule Erlangen, Mönauschule |
Grundschule Fürth, Frauenstraße |
Grundschule Fürth, Rosenstraße |
Grundschule Garmisch-Partenkirchen, Burgrain |
Grundschule Hohes Kreuz Regensburg |
Grundschule Kempten (Allgäu) auf dem Lindenberg |
Grundschule München, Max-Kolmsperger-Straße 6 |
Grundschule München, Thelottstraße 20 |
Grundschule Neu-Ulm-Stadtmitte |
Grundschule Nürnberg Bauernfeindschule |
Grundschule Nürnberg Carl-von-Ossietzky-Schule |
Grundschule Nürnberg Friedrich-Wanderer-Schule |
Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule |
Grundschule Nürnberg Georg-Paul-Amberger-Schule |
Grundschule Nürnberg Knauerschule |
Grundschule Nürnberg Kopernikusschule |
Grundschule Nürnberg Michael-Ende-Schule |
Grundschule Nürnberg Scharrerschule |
Grundschule Nürnberg Wiesenschule |
Grundschule Nürnberg, Georg-Ledebour-Schule |
Grundschule Pocking |
Grundschule Ritter Tuschl Vilshofen a.d.Donau |
Grundschule St. Nikola Landshut |
Grundschule St.Jakob Straubing |
Grundschule St.Josef Straubing |
Grundschule St.Peter Straubing |
Grundschule Waldkraiburg, an der Dieselstraße |
Grundschule Waldkraiburg, an der Graslitzer Straße |
Grundschule Würzburg-Heuchelhof |
Gustav-Leutelt-Grundschule Kaufbeuren-Neugablonz |
Gustav-Leutelt-Mittelschule Kaufbeuren-Neugablonz |
Hugo-von-Trimberg-Grundschule Bamberg |
Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule Nürnberg |
Kapellen-Mittelschule Augsburg-Oberhausen |
Karolinenschule Ansbach, Grundschule Süd |
Körner-Grundschule Schweinfurt |
Kreuzberg-Grundschule Schwandorf |
Kreuzberg-Mittelschule Schwandorf |
Linden-Grundschule Schwandorf |
Löweneck-Grundschule Augsburg-Oberhausen |
Löweneck-Mittelschule Augsburg-Oberhausen |
Luitpoldschule Ansbach Mittelschule-West |
Luitpoldschule Ansbach, Grundschule West |
Mittelschule Augsburg-Bärenkeller |
Mittelschule Fürth, Schwabacher Straße |
Mittelschule München, Gerhart-Hauptmann-Ring 15 |
Mittelschule Nürnberg, Hummelsteiner Weg |
Mittelschule Nürnberg, Insel Schütt |
Mittelschule Nürnberg, Sperberschule |
Mittelschule Nürnberg, St. Leonhard |
Mittelschule Pocking |
Mittelschule Regen |
Mittelschule St.Josef Straubing |
Mittelschule Ulrich Schmidl Straubing |
Mittelschule Waldkraiburg, an der Franz-Liszt-Straße |
Mittelschule Würzburg-Heuchelhof |
Mittelschule Würzburg-Zellerau |
Mönchberg-Mittelschule Würzburg |
Münster-Mittelschule Hof |
Neustädter Grundschule Hof |
Obere Schule Kulmbach (Grundschule) |
Pestalozzi-Grundschule Regensburg |
Pestalozzi-Mittelschule Regensburg |
Pestalozzi-Mittelschule Weiden i.d.OPf. |
Schiller-Grundschule Augsburg-Lechhausen |
Schiller-Mittelschule Augsburg-Lechhausen |
Sir-William-Herschel-Mittelschule Ingolstadt |
Sophien-Grundschule Hof |
St. Nikola Mittelschule Landshut |
Werner-Egk-Grundschule Augsburg-Oberhausen |
Werner-von-Siemens-Mittelschule Traunreut |
Das Startchancen-Programm sieht vor, die Schulen nach einem Sozialindex auszuwählen. In Bayern berücksichtigt dieser die folgenden fünf Indikatoren:
- Kinderarmutsquote
- Anteil Beschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze
- Anteil Kinder nichtdeutscher Familiensprache
- Anteil Kinder mit Migrationserfahrung (ohne Herkunft aus deutschsprachigen Ländern)
- Akademikerquote
Bisher setzte der bayerische Weg zur Förderung der Chancengerechtigkeit direkt bei den Schülerinnen und Schülern an und erforderte keinen Sozialindex. Da das Startchancenprogramm die Anwendung eines Sozialindex verbindlich vorsieht, war es der Anspruch des Freistaats, die sozioökonomischen Verhältnisse im Land möglichst genau zu erfassen.
Durch ein Zusammenwirken von fünf Indikatoren, die die Situationen in den Schulsprengeln sehr differenziert abbilden, kann Bayern sicherstellen, dass die Förderung genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Da sich die Indikatoren „Akademikerquote“ sowie „Anteil der Beschäftigten über der Beitragsbemessungsgrenze“ (= höhere Einkommen) positiv auf den Bildungserfolg von allen Kindern auswirken, werden diese von der Summe der Indikatoren „Kinderarmutsquote“, „Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache“ sowie „Anteil der Kinder mit Migrationserfahrung“ abgezogen.
Beispiel: In Vierteln mit jeweils hohem Anteil von Kindern mit Migrationserfahrung und nichtdeutscher Familiensprache, aber zugleich hoher Akademikerquote, da es sich bspw. um Kinder von ausländischen Wissenschaftlern handelt → keine strukturelle Benachteiligung ➔ keine Startchancen-Schule.
Aktuell kann die räumliche Zuordnung zu den Rasterdaten der Bundesagentur für Arbeit nur auf Basis des Schulsprengels erfolgen. Aus diesem Grund wurden im ersten Startjahr lediglich staatliche Grund- und Mittelschulen ausgewählt. Vorbehaltlich der entsprechenden Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes wird mit Vorliegen des Merkmals „geographische Gitterzelle“ in den Amtlichen Schuldaten künftig auch eine Berechnung des Sozialindexes trägerunabhängig für alle Schularten möglich sein.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus betreibt einen Formularservice unter dem Namen „ Startchancen-Programm-Pinnwand “.
Dabei können Anbieter von Bildungsangeboten über einen Formularservice Angaben zu ihren Leistungen machen, die den am Startchancen-Programm in Bayern teilnehmenden Schulen über das sog. „Schulportal“ bereitgestellt werden. Beim „Schulportal“ handelt es sich um ein internes Netzwerk, das der Freistaat Bayern seinen Schulen zur Verfügung stellt. Den Anbietern ist bewusst, dass eine Einsichtnahme externer Dritter nicht möglich ist.
Die Nutzung der Startchancen-Programm-Pinnwand unterliegt folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Nutzungsbedingungen). Eine Nutzung der Plattform ohne vorherige Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen ist ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die vom Freistaat Bayern nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, finden keine Anwendung.
Geltungsbereich; Vertragsabschluss
Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Nutzer des Portals „Startchancen-Programm-Pinnwand“ und dem Freistaat Bayern.
Das Leistungsangebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Privatpersonen und Verbraucher können keine Vertragspartner werden.
Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei.
Die Nutzung des Formularservice erfordert den Abschluss eines wirksamen Nutzungsvertrags auf Grundlage dieser Bestimmungen.
Ein wirksamer Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer den Erzeugungsprozess für die Erstellung eines Pinnwandeintrags erfolgreich abschließt.
Nutzungszweck
Der Formularservice dient der internen Vernetzung von externen Anbietern mit am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen in Bayern.
Die Startchancen-Schulen können über den Formularservice auf die Daten der Anbieter zugreifen und bei Interesse Kontakt mit diesen aufnehmen. Anbieter haben keinen Anspruch auf Kontaktaufnahme durch die bayerischen Startchancen-Schulen.
Leistungsumfang
Der Freistaat Bayern stellt den Anbietern die Nutzung des Formularservice unentgeltlich zur Verfügung.
Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in das Schulportal. Er erhält jedoch einen Auszug seiner Angaben.
Gewähr für Angaben
Der Freistaat Bayern prüft die Angaben der Anbieter nicht. Die Anbieter sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Angaben inhaltlich zutreffend sind und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen, entsprechen.
Verhaltenspflichten
Folgende Nutzungen sind untersagt:
- Verbreitung verfassungs- oder rechtswidriger, insbesondere strafrechtlich relevanter Inhalte,
- Ehr- und Persönlichkeitsverletzende Inhalte,
- Jede Art von Spam und sonstiger unzulässiger Werbung,
- Alle Handlungen, die den sicheren Betrieb des Formularservice gefährden, insbesondere Schadsoftware, Hacking oder Ähnliches.
Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertragslaufzeit endet mit Ende der Durchführung des sog. „Startchancen-Programms“ in Bayern, spätestens zum 31. Juli 2035.
Beide Vertragspartner haben das Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat per Textform (§ 126b BGB) zu kündigen.
Nach Ende der Vertragslaufzeit sind die eingestellten Daten binnen einer Frist von zwei Monaten vollständig zu löschen. Der Freistaat Bayern weist den Anbieter in angemessener Weise auf die Löschung hin.
Haftungsbeschränkung
Für Schäden der Anbieter durch die Nutzung des Formularservice haftet der Freistaat Bayern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Freistaat Bayern gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anbieter daher vertrauen darf.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die zuständige Behörde oder der Betreiber des Formularservices behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen , wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen notwendig sein sollte. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzungsberechtigten rechtzeitig in geeigneter Form informiert.
Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Pinnwand zum Startchancen-Programm (sog. „Startchancen-Programm-Pinnwand“).
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80327 München
Telefon: 089 2186-0
E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80327 München
Telefon: 089 2186-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stmuk.bayern.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Zweck der Verarbeitung ist die Bereitstellung unternehmensbezogener Informationen an die am Startchancen-Programm in Bayern teilnehmenden Schulen. Die Daten werden durch die teilnehmenden Unternehmen mittels einer vom IT-DLZ bereitgestellten Formularserver verarbeitet, aufbereitet und so gespeichert, dass die Daten im Rahmen eines „Unternehmens-Steckbriefs“ den teilnehmenden Startchancen-Schulen über die schulinterne Internetplattform „Schulportal“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
Die Datenverarbeitung stützt sich auf die von Ihnen erteilte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO.
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung ergänzt durch die jeweiligen Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO.
Kategorien der personenbezogenen Daten
a. Bei der Person selbst erhobene Daten
Wir verarbeiten folgende, von Ihnen angegebene Daten:
- Name, Vorname
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
b. Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- Name der angeforderten Datei
- Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- übertragene Datenmenge.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Soweit ihre Daten elektronisch verarbeitet werden erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme grundsätzlich durch das
Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ)
Alexandrastr. 4
80538 München
E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de in unserem Auftrag.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können Protokolldaten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet und dort auf Grundlage von Art. 44 ff.Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG) verarbeitet werden.
Ihre Daten können durch die 580 bayerischen Startchancen-Schulen eingesehen werden. Eine Liste dieser Schulen finden Sie unter: Startchancen-Programm | Förderprogramme | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus .
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
a. Bei der Person selbst erhobene Daten
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Spätestens werden jedoch zum 31. Dezember 2035 alle personenbezogenen Daten gelöscht. Danach erfolgt zeitnah eine vollständige Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten.
b. Weiterer personenbezogener Daten
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug zu einzelnen Nutzern herzustellen.
Keine Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Sofern Sie diese Daten nicht bereitstellen, kann dies allerdings zur Folge haben, dass die Steckbriefe unvollständig und etwaige interessierte Schulen keinen oder nur unter erschwerten Bedingungen Kontakt zu den Unternehmen aufnehmen können.
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sie haben in die Verarbeitung eingewilligt. Da die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Die Erklärung des Widerrufs ist jederzeit, formlos, ohne Angaben von Gründen und ohne rechtliche Nachteile möglich. Die Widerrufserklärung ist zu richten an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
startchancen@stmuk.bayern.de
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
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Telefon: 089 212672-0
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Stand: 21. März 2025